Prozessbericht vom 9. Verhandlungtag zu Peikes Berufung

9.Verhandlungstag am 5.4.

Die Richterin eröffnete damit, dass sie die Stellungnahme zur Beiziehung von Videos des Staatsanwalts Elsner verlas, die am (späteren) Nachmittag des Vortrags eingegangen war. In dieser behauptet er, der Antrag sei kein Beweismittelantrag, da er keine Beweistatsache benenne. Im Antrag stehe, alle Videos der SoKo 30min vor und nach der Tat von diesem Ort bei zuziehen und ergebe nicht welche. Continue reading

Prozessbericht vom 8. Verhandlungtag zu Peikes Berufung

8. Verhandlungstag am 3.4.

Dieser Verhandlungstag war zwar von 9 bis 16 Uhr angesetzt, endete jedoch bereits um 9.40 Uhr. Die Richterin fragte lediglich, ob die Verteidigung Anträge habe und ob Peike Angaben zu seiner Person machen werde.
Die Verteidigung bestätigte, dass Peike Angaben zu seiner Person machen werde, aber erst nach Vernehmung der Zeugin Behken. Zudem gab es einen Beweisantrag und eine Gegenvorstellung.
Die Verteidigung beantragte, alle beim Soko Schwarzer Block befindlichen Videos des Tatorts von 30 min vor bis 30 min nach der Tatzeit bei zuziehen. Begründung ist, dass es widersprüchlich ist, dass ein Wurf von vorne rechts treffen konnte, der zweite von hinten kam. Keine Videos zeigen Taten, die Peike zuzuordnen sind. Continue reading

Prozessbericht vom 7. Verhandlungtag zu Peikes Berufung

7. Verhandlungstag am 28.3.

Die Beamtin Beken konnte nicht als Zeugin geladen werden, da sie sich im Urlaub befindet und erst zum 19. April geladen werden kann.
Die Verteidigung beantragt den Haftbefehl mangels Fortbestehens des dringenden Tatverdachts aufzuheben bzw. auszusetzen. Dies begründet sie mit den Aussagen der Zeugen Kosnik und Marx. Kosnik schilderte, die werfende Person sei rechtsseitig vor ihm gelaufen, bei beiden Würfen habe er die Würfe selbst gesehen, aber nicht wo sie landeten. Bei einer Flasche habe er aus dem Geräusch geschlossen, dass es sich um eine Glasflasche handelte. Bei der zweiten wusste er nicht, woher sie kam, aber er hatte den Werfenden mit kurzen Unterbrechungen immer im Blick. Dann rannte er auf die Person zu, musste unterwegs eine Person weg schubsen und eine zweite gegen den Kopf boxen. Wie diese Personen aussahen erinnerte er überhaupt nicht. Marx habe währenddessen die Festnahme getätigt. Continue reading

NoG20 – Freispruch und Reisefreiheit für Konstantin!

14. Verhandlungstag gegen Konstantin
Mittwoch 11. April, 9.-16.00 Uhr
Amtsgericht Mitte, Sievekingplatz 3, Raum 186,
Kundgebung vor dem Gericht ab 8.00 Uhr mit lecker Kaffee und Tee

Am Mittwoch, den 11.4. wird der Prozess gegen den NoG20 Aktivisten
Konstantin mit dem 14. Verhandlungstag fortgesetzt. Nachdem die
„Jugend“-Richterin verfügt hatte, dass nur noch am 27.3. Anträge von der
Verteidigung gestellt und verlesen werden dürften, begann der 13.
Verhandlungstag am 27.3. um 9.00 Uhr mit der Verlesung von 9 Anträgen
durch die Verteidiger_innen des jungen russischen Aktivisten, der seit
dem 18.10.2017 in Hamburg vor dem Amtsgericht stehen muss. Continue reading

Verfahren gegen Evgenii: Visumsantrag mit Hindernissen

Evgeniis Amtsgerichtliches Verfahren wurde im Dezember ausgesetzt, da sich der ursprüngliche Tatvorwurf in Luft aufgelöst hatte. Die Staatsanwaltschaft wollte aber offensichtlich einen Freispruch vor der Öffentlichkeitsfahndung vermeiden und erfand flink einen neuen Vorwurf. Der Richter entschied: Im April wird der erste Vorwurf freigesprochen und über den neuen verhandelt. So der Plan. Continue reading

Prozessbericht von Konstantins 13. Verhandlungstag am 27.3.18

Nachdem am 12. Verhandlungstag, Freitag den 16.3., die vorsitzende Richterin erneut betonte den Prozess schnellst möglich (mit einer Verurteilung) zu Ende zu bringen, verfügte sie, dass sämtliche Beweisanträge der Verteidiger_innen, nun nur noch am nächsten Verhandlungstag, also am 27.3. gestellt und verlesen werden dürfen.

Daher begann sie die Verhandlung gleich mit der Erinnerung an die von ihr gesetzte  Frist und der Frage, ob es weitere Anträge gäbe.

Derer gab es seitens der Verteidigung mehrere: Continue reading

Berufung gegen Stanislaw

Stanislaw wurde in der ersten Instanz wegen „Verstoß gegen das Waffengesetz“, „Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz“ und „Verstoß gegen das Versammlungsgesetz“ zu 6 Monaten auf Bewährung verurteilt. Grundlage dafür ist eine Personenkontrolle am Gorch-Fock-Wall um 9:50 Uhr am 8.7. In seinem Rucksack fanden die Cops ein Pfefferspray (Vorwurf „Waffengesetz“), sieben Mini-Böller (eine Kategorie über Tischfeuerwerk -> Vorwurf „Sprengstoffgesetz“), dunkle Kleidung, ein Seil, eine Taucherbrille und einen G20-Stadtplan. Der Verstoß gegen das Versammlungsgesetz wird mit der Unterstellung begründet, er sei auf dem Weg zur Demo „Grenzenlose Solidarität statt G20“ gewesen, deren Auftaktkundgebung ab 11 Uhr ca. 2 km entfernt stattfinden sollte. Laut Aussage eines Beamten, der an der Kontrolle maßgeblich beteiligt war, fand diese während ihrer Pause statt, da die Begleiterin von Stanislaw Dreadlocks hat und Stanislaw einen großen Rucksack dabei hatte. Weitere Kontrollen fanden nicht statt. Der Auftrag während ihrer Pause sei gewesen, augenscheinlich linkes Klientel zu kontrollieren.

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Berufung gegen Peike | aktueller Stand

Bislang gab es 2 Termine und einen sogenannten Sprungtermin. Beide Termine wurden durchgehend mit einer Kundgebung begleitet. Auch am Prozess nahmen viele solidarisch teil.

Der Prozess geht, begleitet von Kundgebungen, die ab 8 Uhr beginnen, jeweils ab 9 Uhr am 20.3. bis 12 Uhr, 21.3. bis 16 Uhr und 23.3. bis 12 Uhr am Sievekingplatz weiter.

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Die Innenbehörde schafft sich ihr eigenes Strafsystem

Auf Grundlage einer erst im Mai 2017 – pünktlich zum G20 – eingeführten Regelung will die Innenbehörde durch die Ausländerbehörde politische Proteste von „Ausländer*innen“ unabhängig von nachgewiesenen Straftaten generell mit Ausweisung und Einreisesperre bestrafen. Konstantin soll, wie zuvor Evgenii, nach dem Willen der Innenbehörde ausgewiesen und mit einer 5-jährigen Einreisesperre für das Schengen-Gebiet versehen werden.

Die Behörde spielt hier „Gedankenpolizei“, die Absichten präventiv erkennen können will und entsprechend bestrafen kann. Der Ausweisungstext enthält auch die Drohung, dass eine Rückkehr nach Deutschland vor Ablauf der Einreisesperre mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe bestraft wird.
Die Ausweisungsbegründungen beginnen mit unterstellten Absichtserklärungen, die als solche noch nicht einmal in den Anklageschriften vorkommen, auf die sich die Ausländerbehörde bezieht. Evgenii und Konstantin seien eingereist „um hier an Kundgebungen und/oder Protesten gegen den ab 06.07.2017 terminierten G20-Gipfel in Hamburg teilzunehmen.“ dabei seien sie „polizeilich in Erscheinung getreten“.

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NoG20 – Freispruch und Rückname der Ausweisung für Konstantin!

Freitag den 16.3. Amtsgericht Mitte, Sievekingplatz 3, Saal 186, 12. und möglicherweise „vor-“ letzter Verhandlungstag gegen Konstantin ,
9.00-16.00 Uhr.

Kundgebung der Soligruppe vor dem Gericht ab 8.00 Uhr.
Show your solidarity with the young NoG20 activist Konstantin

Am Freitag, den 16. März wird der Prozess gegen unseren Genossen Konstantin mit dem 12. Verhandlungstag fortgesetzt.

Die Richterin will den Prozess unbedingt so schnell wie möglich beenden und ihn nach Erwachsenenrecht verurteilen, obwohl er in den über 4 Monaten Untersuchungshaft in der Jugendstrafanstalt Hahöfersand gerade einmal 21. Jahre alt geworden ist.

Nachdem die Vorsitzende Richterin in den letzten Verhandlungstagen alle Anträge der Verteidigung abgelehnt hat der Frage nachzugehen, ob der Einsatz „ortsfremder“ Polizeieinheiten, in diesem Falle, einer Beweissicherungs- und Festname-Einheit, kurz BFE, aus Hessen während des G20 Gipfels überhaupt rechtens war, besteht die Verteidigung weiterhin darauf, dass bitte irgendwelche möglichst ungeschwärzten Schriftstücke beigebracht werden, die uns darüber aufklähren, wer, wann, wozu und auf welcher Rechtsgrundlage, diese BFEler aus Mühlheim/Main angefordert hat und wer den Auftrag für den Einsatz Samstagnacht in der Schanze eigentlich gegeben hatte.

Was genau heisst denn „Störer einsammeln“? Alles abgelehnt! Auch die Zeugenvorladung des Ober-G20-Gesammt-Einsatzleiter Dudde. Schade eigentlich!

Das ist doch eine interessante Frage und völlig unverständlich, warum es die Gerichte ständig zurückweisen, sich damit beschäftigen zu müssen.
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