Prozessbericht zum 24. G20-Verfahren am 27.10.17 (1.Tag)

Der erste Prozesstag am AG Altona endete nach einer Reihe von Anträgen der Verteidigung mit der Ablehnung der meisten Anträge und einer Vertagung der vorgesehenen Vernehmung der Polizeizeugen auf die folgenden Prozesstage.

Der Prozess wurde solidarisch im Gerichtssaal und mit Transpis vor dem Gerichtsgebäude begleitet. Es gab eine penible Kontrolle aller Prozessbesucher_innen und stets präsente Beamt_innen in schusssicheren Westen. Continue reading

Kurzbericht zum 4. Tag des 20. G20-Prozess gegen Konstantin 7.11.2017 & Aufruf Kundgebung 14.11.

Auch am vergangenen Prozesstag taten sich die Polizeizeugen erneut durch ein sehr auffälliges, schon eher desolates Verhalten hervor.

Auf dem abgespielten Videomaterial/Lichtbildern etc., sah sich der Beamte nicht in der Lage, den Angeklagten oder sonstige Personen zu erkennen.

Zudem gab der Zeuge an, dass zumindest die Hälfte des Videos nicht von ihm angefertigt worden sei.

Auch stellte er mehrfach fest, dass er vor Gericht nicht weiter aussagen möchte. Er verwies darauf, dass all diese Fragen doch an seinen Vorgesetzten gerichtet werden sollten, dessen Namen er aber nicht nennen wollte….

Nur auf dem ersten Blick wirkt dies lächerlich und konfus.

Auch in diesem Verfahren, in dem der Angeklagte schon seit Monaten im Knast sitzt, arbeiten die verschiedenen, beteiligten Repressionsorgane darauf hin, schlussendlich eine Verurteilung zu erreichen.

Auch wenn die andauernde Repression dazu dienen soll, uns zu isolieren und einzuschüchtern, werden wir dem nicht nachgeben!

Wir lassen uns weder auf der Straße, noch im Gericht in die Defensive drängen und werden die Prozesse weiterhin offensiv begleiten!

Deshalb kommt alle zur Kundgebung am Dienstag, den 14.November 2017, ab 08:00 vor dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 3, und begleitet mit uns aktiv und kreativ den Prozess.

Getroffen hat es wenige, aber gemeint sind wir alle!

Freiheit für Konstantin und alle G20-Gefangenen!

Erklärung von Fabio V. anlässlich der Sitzung am 07. November 2017 im Amtsgericht Hamburg-Altona

Frau Richterin, Frau Schöffin, Herr Schöffe, Frau Staatsanwältin, Herr Jugendgerichtshelfer,

Sie müssen heute über einen Mann urteilen. Sie haben ihn als „aggressiven Kriminellen“ und als „respektlos gegenüber der Menschenwürde“ bezeichnet. Mich persönlich kümmert es nicht, mit welchen Attributen Sie mich benennen. Ich bin nur ein Junge mit einem starken Willen.

Zunächst einmal möchte ich sagen, dass die Herrschaften Politiker, Polizeikommissare und Staatsanwälte wahrscheinlich glauben, dass sie den Dissens auf den Straßen aufhalten können, indem sie ein paar Jugendliche festnehmen und einsperren. Wahrscheinlich glauben diese Herrschaften, dass das Gefängnis ausreicht, um die rebellischen Stimmen aufzuhalten, die sich überall erheben. Wahrscheinlich glauben diese Herrschaften, dass die Repression unseren Durst nach Freiheit aufhalten wird. Unseren Willen, eine bessere Welt zu erschaffen.

Nun gut, diese Herrschaften täuschen sich. Sie liegen falsch, das beweist auch die Geschichte. Continue reading

Kurzbericht zum 3. Verhandlungstag des 20. G20-Prozess am 1.11.2017

Es scheint bei diesem Verfahren nun dazu zu gehören, dass eine Polizeieinheit vor bei der Kundgebung vor dem Gericht und und auch im Gericht herumlungert.

Der erste BFE Zeuge wurde erneut gehört und mit der Vernehmung des zweiten Zeugen aus der gleichen BFE Einheit wurde begonnen. Beide wurden durch die Befragung erfreulich unsicher in ihren Aussagen und suchten in den Pausen immer sofort halt im Gespräch mit den anwesenden Polizeieinheiten. Der zweite Zeuge hatte die Festnahme Konstantins angeordnet, da er ihn vermeintlich als Werfer wiedererkannt haben will. Wiedererkennen sei für ihn: helle Schuhe zu dunkler Hose mit sichtbarem Fußknöchel sowie die „männliche Kopfform“.
Außerdem stellte sich heraus, dass der BFE-Zeuge bei seiner Vernehmung in der GESA zum einem im gleichen Raum wie sein Kollege vernommen wurde und vor Ort sein Zeugen-Vernehmungsprotokoll ausgehändigt bekommen hat .
Dieses Protokoll hat er dann in seiner Dienststelle in einen allgemein zugänglichen Order zu „offenen Ermittlungsverfahren“ zusammen mit seinen eigenen Berichten eingeheftet. Welche Kollegen in diesem Ordner wann welche Berichte lesen scheint ohne jegliche Kontrolle.

Pressemitteilung Hamburg, 03.11.2017: Hamburger Polizei drangsaliert Prozessbeobachter*innen

Polizeischikanen am Rande von G20-Prozess in Hamburg: Teils minderjährige Prozessbeobachter*innen werden über 1,5 Stunden festgesetzt und so an Prozessteilnahme gehindert.

Während des G20-Prozesses gegen den italienischen Aktivisten Alessandro R. am 25. Oktober 2017 kam es zu Polizeischikanen gegen 13 Prozessbeobachter*innen, die teilweise im „Jugend gegen G20“-Bündnis organisiert sind. Während der Frühstückspause der Beobachter*innen im nahegelegenen Café „Brasserie Loco“ stürmten ca. 40 Beamte der Hamburger Bereitschaftspolizei das Lokal. Die Polizei setzte die Beobachter*innen über 1,5 Stunden in einem Hinterzimmer des Lokals fest und unterzog sie einer erkennungsdienstlichen Maßnahme. Die Beamten weigerten sich bis zum Schluss den Grund des Einsatzes zu benennen, nahmen aber von allen Beobachter*innen Personalien, Lichtbilder und Personenbeschreibungen auf. Die Proteste der Jugendlichen, unter denen sich auch zwei Minderjährige befanden, wurden ignoriert. Einem herbeieilenden Anwalt wurde der Zutritt zum Café verwehrt. Continue reading

Kurzbericht zum 2. Prozesstag des NoG20-Prozesses gegen einen französischen Genossen am Freitag, den 3.11.2017

Der 2. Verhandlungstag in diesem G20 Prozess endete mit einer Aussetzung der Haft gegen 10.000 Euro Kaution. Dies wurde erst während der an die Hauptverhandlung anschließende Haftprüfung beschlossen, nachdem die Verhandlung bis auf Weiteres vertagt wurde.  Grund dafür war eine mangelhafte Auswertung, bzw.  Nicht-Vorhandenseins des Video-Beweismaterials auf dem die Anklage beruhte. Der Beschuldigte saß seit dem 7.7.2017 in Untersuchungshaft. Continue reading

Ausführlicher Bericht zum 2. Verhandlungstag des 20. G20 Prozesses am 23.10.2017

Ab 8 Uhr morgens findet vor dem Amtsgericht wieder eine Kundgebung statt. Trotz der frühen Uhrzeit kommen einige Menschen.

Vor dem Verhandlungssaal warten auch wieder der russische Konsul und BILD-Zeitungsfotografen auf die Verhandlung. Diese beginnt mit etwa 20 Minuten Verspätung. Nachdem der Konsul erneut versucht, sich unter den Pressevertretenden in den Saal zu „schmuggeln“ verwies die Richterin die Zuhörenden des Saals und verteilte die Sitzplätze erneut. Der Konsul schafft es diesmal nicht, einen Platz zu erhalten. Im Verlauf der Verhandlung werden die Zuhörenden wiederholt aus dem Saal geschickt und wieder hineingeholt. Immer wieder wird wegen Fehlern auf Seite des Gerichts und der Polizei die Verhandlung unterbrochen und verzögert und nach jeder solcher Pause verspätet angefangen. Continue reading

Kurzbericht zum 25. G20-Prozess am Mittwoch, den 1.11.2017

Der 25. G20-Prozess fand vor dem Jugenschöff_innengericht Mitte statt. Bei Verfahren nach dem Jugendstrafrecht bedeutet dies, dass überhaupt eine Strafe erwogen wird. Werden lediglich erzieherische Maßnahmen angestrebt finden Verfahren vor eine_r_m Einzel-Richter_in anstatt vor einem Jugendschöff_innengericht statt.

Neben dem auf den G20 bezogenen Anklagepunkt ging es in der Anklageverlesung zusätzlich um diverse,  geringere Vorwürfe. Besonders am Prozess war, dass der als Zeuge geladene, verkleidet auftretende polizeiliche TaBo (Tatbeobachter) Spicker aus Göttingen, der 2 Flaschenwürfe gesehen haben will, mit eigenem Anwalt als Zeugenbeistand erschien. Begründet wurde dies damit, dass in anderen Verfahren das Gericht Fragen zugelassen hätte, die nicht beantwortet werden müssten.

Der Prozess endete mit einer Verurteilung. Das Strafmaß lautet auf  1 Jahr, das  auf 2 Jahre Bewährung ausgesetzt ist, sowie vier Arbeitsauflagen à sechs Stunden.

Bericht vom 22. G20 Prozess am Mittwoch, den 25.10.17

Der 22. G20 Prozess endete mit einer Haftstrafe von 1 Jahr und 1 Monat auf 3 Jahre Bewährung. Richter Kloß zeigte sich in seiner Strafzumessung kulant, wobei er allerdings bei der Verurteilung wie die Staatsanwaltschaft die Tatbestände als erwiesen ansah, obwohl der eine Zeuge log und der andere sich widersprach.

Begleitet wurde die Verhandlung von einem unangenehmen Vorfall, der sich außerhalb des Gerichts ereignete. 10-15 italienische und deutsche Unterstützer*innen des Angeklagten wurden auf dem Weg ins Gericht, in einem Café in dem sie frühstücken wollten, eineinhalb Stunden von ca 30 Bereitschaftspolizist*innen festgehalten. Es wurden dabei Personalien festgestellt und Fotos gemacht. Begründet wurde dies damit, dass sie „einige vom G20 erkannt hätten“. Obwohl es gegen diese Maßnahmen keinen aktiven Widerstand gab, wurden sie am Gehen und dem Zugang zur Verhandlung gehindert. Nach Aussage der Betroffenen durften auch keine weiteren Leute das Café betreten. Einem Anwalt, der von einer Betroffenen kontaktiert wurde, ist der Zugang verweigert worden. Des Weiteren wurde ihnen verboten, ihre Telefone zu nutzen.

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Ausführlicher Bericht vom 13. G20-Prozess am 4.10. & 12.10.2017

Dieser 13. NoG20-Prozess endete nach zwei Verhandlungstagen trotz Einlassung mit Geständnis mit einem Urteil von 1 Jahr und 6 Monaten ohne Bewährung.

1. Tag

Die Anklage in diesem 13. No G20-Prozess lautet gefährliche Körperverletzung mit einem gefährlichen Werkzeug, sowie Widerstand/Tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Bedrohung. Der Angeklagte soll am 4.7. während der TechNoG20 Demo am Alma-Wartenberg-Platz in Altona mehrere Flaschen auf die Polizei geworfen haben und dabei eine Zivilperson mit einer Bierflasche am Kopf getroffen haben. Er soll weiterhin„Scheiss Bullen“ und noch weitere Schimpfwörter und Bedrohungen in Richtung Polizei geäußert haben. Die Staatsanwaltschaft sieht im letzten Vorwurf den Tatbestand der Bedrohung nach § 241 StGB für gegeben.

Die Verteidigung zweifelt an, dass hierbei der Tatbestand der Bedrohung erfüllt sei. Die situationsbedingte Bedrohung sei subjektiv wahrgenommen worden. Die Festnahmesituation, in deren Zusammenhang die Beschimpfungen geäußert worden seien, stelle objektiv keine Bedrohung für die Polizei dar. Der Staatsanwalt regierte leicht säuerlich, dass dies nicht Schwerpunkt der Anklage sei und er deswegen nicht weiter darauf eingehen wolle. Vier zivile Zeugen, unter ihnen auch die verletzte Person und ein Polizeibeamter, sagen gegen den Angeklagten aus. Continue reading