Bericht zum 20. G20-Prozess am Mittwoch, den 18.10.2017

Vor dem Gericht fand ab 13 Uhr eine gut wahrnehmbare Kundgebenung für Konstantin statt.

Das Verfahren sollte eigentlich um 14 Uhr beginnen. Der Sitzungsraum wurde aber erst eine Viertelstunde später geöffnet.

Die Richterin ist Frau Fischer und für die Staatsanwaltschaft sitzt Mittenzwei da. Die Verteidigung ist mit zwei RA*innen vertreten. (Hintergrund: Frau Fischer ist als Jugendrichterin allein einsetzt, das bedeutet im Jugendstrafrecht, dass nicht mit Haft zu rechnen ist da sonst vor einem Jugendschöffengericht angeklagt wird. Dennoch sitzt der Angeklagte in U-Haft.)

Der Angeklagte ist noch nicht im Raum und die Gier insbesondere des Bildzeitungsfotografen ist noch nicht befriedingt, doch die Richterin eröffnet die Sitzung und verweist somit die Foto und Kameraleute des Saals. Der „Redakteur“ von der Bild versucht den Rauswurf des Fotografen durch insistieren auf ein Foto des Beschuldigten zu verzögern – jedoch erfolglos.

Die Verteidigung stellt die Frage warum im Sitzungssaal zwischen den Journalisten auch andere Personen z.B. Richter Krieten (Richter des 1. G20-Prozess) vorne sitzen. Continue reading

#FreeFabio, Prozesse am Montag, Kundgebung am Mittwoch

Nachdem am Wochenende in ganz Europa zahlreiche Soliaktionen für Fabio stattfanden (ihr findet sie unter #FreeFabio), begann am Mo, 16.10. der G20-Prozess gegen ihn. Gleich zu Beginn stellte die Verteidigung einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin, so dass der Prozess bis zu einer Entscheidung ausgesetzt werden musste.

Zeitgleich fand ein weiterer G20-Prozess statt. Hier wurden vom Gericht gleich zwei Vorwürfe erhoben. Nachdem der erste Vorwurf sich nach Zeugenbefragung als falsch erwiesen hat tauchten auch im zweiten Vorwurf viele Fragen auf. Nun sollen auf Antrag der Staatsanwaltschaft, die anscheinend Angst hat hier keine Verurteilung erwirken zu können, auch im zweiten Vorwurf Zeug_innen gehört werden. Auch hier kam es Montag also zu keinem Urteil, das Verfahren wird am 27.10. um 11 Uhr in Altona fortgesetzt.

Am Mittwoch, 18.10. beginnt der Prozess gegen den G20-Gefangenen Konstantin am Amtsgericht Mitte. Kommt alle zur Prozess-Kundgebung um 13 Uhr!

BVerfG greift Verteidigung politisch an – Kommt alle zur Kundgebung am Mo und Di

In einer Pressemitteilung vom 12.10.2017 erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass es der Verteidigung des 18jährigen inhaftierten Fabio für eine Verfassungsbeschwerde gegen die ihrer Meinung nach nicht gerechtfertigte Untersuchungshaft eine sogenannte „Missbrauchsgebühr“ von 600 € auferlege. Diese  Missbrauchsgebühr ergebe sich daraus, dass das BVerfG es nicht „hinnehmen“ müsse, an der „Erfüllung seiner Aufgaben durch erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden gehindert“ zu werden. 

Nachdem die Beschwerde der Verteidigung durch das Gericht bereits am 23. August 2017abgelehnt wurde, legt die 5 Tage vor Prozessbeginn erhobene Strafgebühr nahe, dass es sich um bewusste politische Stimmungmache gegen den Angeklagten und seine Verteidigung handelt.

Wir weisen diesen Angriff entschieden zurück. Kommt alle zu den Kundgebungen vor Prozessbeginn am Mo 16.10. und Di 17.10. jeweils um 8:30 Uhr am Amtsgericht Altona und beobachtet solidarisch den Prozess.

Freiheit für alle! United we Stand!

Ausführlicher Bericht zum 9. G20-Prozess am 26.9.2017

Der 9. Prozess gegen einen NoG20 Aktivisten wurde vor dem Amtsgericht Mitte geführt. Die Verhandlung fand jedoch im Sicherheitssaal des Landesgerichts statt. Besucher*innenraum und Verhandlungsbereich waren durch eine Glaswand getrennt, zudem fanden selektive Eingangskontrollen statt.

Die Anklage lautete auf schweren Landfriedensbruch, versuchte schwere Körperverletzung, Beisichführen und Verwenden gefährlicher Werkzeuge, sowie tätlicher Angriff und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Der Angeklagte soll fünf Steine und zwei Flaschen gegen einen Wasserwerfer sowie Personal der Beweis-und-Festnahme-Einheit 38 (BFE) geworfen haben. Betroffene konnten nicht ermittelt werden.

Der Prozess endete für den Angeklagten mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung. Zusätzlich hat der Angeklagte als Bewährungsauflage eine Geldstrafe von 1600 Euro in monatlichen Raten von 80 Euro an die Justizkasse zu entrichten und eine DNA-Abnahme durchführen zu lassen. Der freiwilligen Abgabe seiner DNA hatte er während des Prozesses nicht zugestimmt. Continue reading

(sehr) Ausführlicher Bericht vom 14. G20 Prozess am Mittwoch, 04.10.2017

Der 14. Prozess gegen einen italienischen NoG20-Aktivisten fand vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Altona statt und endete mit einem Urteil von 1 Jahr und 6 Monaten auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von 3 Jahren.
Des Weiteren sind 1000 Euro Geldstrafe zu zahlen. Dem Angeklagten wurde noch im Saal DNA entnommen.

Die Anklage lautete schwerer Landfriedensbruch (§125a),versuchte gefährliche Körperverletzung (§224) und tätlicher Angriff (§114) am Abend des 7. Juli. Konkret soll es sich um zwei Flaschenwürfe gegen Polizeibeamte gehandelt haben, die der Beschuldigte aus einer vermummten Menge heraus geworfen haben soll. Dabei sei eine 0,5 Liter Flasche am Helm eines Beamten zerschellt. Die andere, in der Größe nicht näher identifizierte Flasche, soll im Brustbereich eines weiteren Beamten abgeprallt sein. Einziger Zeuge der angeblichen Taten des Angeklagten ist der zivile Tatbeobachter (TABO) Jonas Goller, Angehöriger der 15. Polizeihundertschaft des USK Nürnberg (USK = Unterstützungskommando, Aufgaben wie BFE).
Im Rucksack des Angeklagten sollen sich eine Taucherbrille, eine Gasmaske, 2 Tücher und eine Wendejacke befunden haben.

Die Verteidigung (Eder/Beisenherz) erklärte, ihr Mandant wird keine Aussage zur Sache machen, aber zwei Erklärungen zu seiner beruflichen und familiären Situation sowie zu seiner politischen Tätigkeit verlesen. Continue reading

Ausführlicher Bericht vom 15. G20-Prozess am Donnerstag, den 5.10.2017

Der 15. G20-Prozess endete nach einer zweistündigen Hauptverhandlung mit einem Urteil von 1 Jahr und 9 Monaten auf 3 Jahre Bewährung. Zudem musste der Verurteilte eine DNA-Abnahme über sich ergehen lassen, was das Gericht in Hamburg bei den ganzen letzten Verfahren gefordert hatte.

Wider Erwarten wurde der Prozess recht schlank gehalten, d.h. keine ausführliche Beweisaufnahme mit Zeugenbefragung durchgeführt. Laut Anklageschrift soll der Angeklagte am Abend des 7.7. an der Roten Flora, einen Stein und eine Flasche Richtung Bereitschaftspolizei geworfen zu haben. Der Stein sei beim Aufprall zersplittert und Stücke hätten den Beamten Henneberg am Mittelfußknochen getroffen. Dieser will danach für 30 Minuten Schmerzen beim Laufen verspürt haben. Angeblich soll der Angeklagte auch noch einen anderen Beamten mit einer Flasche getroffen haben, der jedoch nicht auffindbar war. Die von der Staatsanwältin vorgetragene Anklage lautete dann Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen. Natürlich durfte auch der in den Prozessen obligatorische neue §114 in der Aufzählung der Anklagepunkte nicht fehlen.

Noch vor Beginn der eigentlichen Verhandlung schlug das Gericht einen Deal vor. Continue reading

15. & 16. G20-Prozess, Donnerstag 5.10.

Am Amtsgericht Altona startet der Tag wieder mit einer Kundgebung. Ihre Meinung zum Gericht hatten auch andere bekundet – der eintönige Eingangsbereich war mit Farbe verschönert.

Der 15. G20-Prozess war dann sehr kurz. Der Beschuldigte ließ sich auf einen Deal ein – Geständnis gegen Bewährung – und wurde so zu 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt. Zudem musste er seine DNA abnehmen lassen.

Auch der 16. G20-Prozess endete mit einer Strafe auf Bewährung: 1 Jahr und 5 Monate, sowie einer DNA-Abnahme.

13. & 14. G20-Prozess am Mittwoch, den 4.10.

Während im 14. G20-Prozess heute zwei Folgetermine vereinbart wurden um weitere Zeug_innen zu vernehmen (12.10. & 24.10.) gab es im 13. G20-Prozesszum ersten Mal eine Bewährungsstrafe ohne dass Angaben zu den Vorwürfen gemacht wurden.

Das Urteil des Schöffengerichts am AG Altona lautet: 1 Jahr & 6 Monate auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von 3 Jahren und 1000€ Geldstrafe. Zudem wurde dem Beschuldigten direkt im Saal DNA abgenommene.

Verurteilt wurde der Angeklagte für 2 Flaschenwürfe, von der nach Aktenlage mal beide, mal einer jeweils einen Beamten getroffen haben soll.
Einzige Belastung ist ein sog. „Tatbeobachter“¹ (Tabo) als Zeuge.

Die Aussage des konkreten Tabo-Zeugen war alles nur nicht glaubhaft. Zudem existiert keine klar benannte Rechtsgrundlage für die Einsätze von Tabos. – Um die Fragen der Verwertbarkeit der Zeugenaussagen wird in der, von der Verteidigung bereits angekündigten, Berufung ausführlicher gestritten werden.

1: Tabos sind zivil gekleidete Beamt_innen von BFE-Einheiten, die sich in die zu beobachtende Gruppe von Menschen begeben. Sie beobachten und heften sich an eine Person die später festgenommen werden soll. Tabos greifen bei „Straftaten“ nicht ein, sie beobachten ausschließlich

Ausführlicher Bericht vom 10. G20-Prozess am Donnerstag, den 28.9.2017

Der 10. Prozess gegen eine NoG20-Aktivisten fand vor dem Amtsgericht Altona statt und endete mit einem Urteil von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung.

Die Verhandlung fand in einem der kleineren Säle statt. Vor dem Raum war eine provisorische Sicherheitsschleuse aufgebaut worden, an der ein Sicherheitscheck vorgenommen wurde, vermutlich um die Gefährlichkeit des Angeklagten öffentlichkeitswirksam zu inszenieren. Bei der Verhandlung war Presse anwesend. Fotografen versuchten Bilder des Angeklagten zu machen, noch bevor dieser sein Gesicht bedecken konnte. Dies wurde von einem Justizbeamten mit dem Verweis unterbrochen, dass im Verhandlungsraum keine Fotos gemacht werden dürften. Der Fotograf wollte daraufhin die Richterin sprechen, was der Justizbeamte gewährte. Nach diesem Gespräch machte der Fotograf weitere Fotos des Angeklagten, darunter auch Porträtaufnahmen.

Die Anklage gegen den Beschuldigten lautet gemäß §114 und §223 StGB  gefährliche Körperverletzung mit einem gefährlichen Werkzeug, sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte im Dienst. Die Handlungen sollen am Abend des 6.7. stattgefunden haben. Nach der Bekanntgabe der Anklagepunkte, verlas die Verteidigung eine kurze Stellungnahme des Angeklagten: Er gestehe seine Tat und bereue seine Handlungen. Er habe sich von der aggressiven Stimmung mitreißen lassen. Er bestreite nicht seinen politischen Hintergrund, sondern stehe dazu zum G20 gekommen zu sein, um friedlich zu protestieren. Durch seinen Wohnsitz auf Sizilien bekomme er die Flüchtlingskrise hautnah mit und sei deswegen nach Hamburg gekommen, um friedlich gegen die Politik der G20 zu demonstrieren. Die Stellungnahme wurde mit dem Vermerk verlesen, dass sich nicht weiter zu Nachfragen diesbezüglich geäußert werde. Staatsanwältin und Richterin stellten dennoch weitere Nachfragen. Die Richterin merkte zudem  an, dass es zwar das Recht des Angeklagten sei, nichts weiter zu sagen, aber das so ein „anderer“ Eindruck entstehe.

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Kurzbericht zum 3. G20 Prozess am Freitag, den 8.09.2017 (DE)

Der Prozess fand, trotz der Ansage des Gerichtspräsidenten alle G20 Prozesse aufgrund der örtlichen Sicherheitsvorkehrungen am Sievekingsplatz stattfinden zu lassen, im Amtsgericht Altona statt. Auch dieser Prozess endete mit einem deutlich zu hohen Urteil.

Die Staatsanwaltschaft warf dem 21 jährigen Angeklagten vor, direkt nach dem Angriff der Cops auf die Demo am Fischmarkt 6 Flaschen in Richtung der Polizeibeamten geworfen zu haben, sowie bei der Festnahme Widerstand geleistet zu haben. Nachdem der Richter deutlich erklärt hatte, dass der Beschuldigte sich nicht dazu äußern müsse und dies nicht gegen ihn gewertet werden dürfe, er also nur etwas sagen müsse wenn er es wolle – erfolgte durch den Anwalt des Angeklagten eine umfassende Einlassung. Danach erklärte dieser sich weitergehend. Demnach sei er lediglich zum G20 gekommen, um eine Frau zu suchen, die er einige Tage vorher auf einem Festival kennengelernt habe. Die Nichtlösung des G20 sei ihm klar gewesen und daher wollte er ursprünglich nicht demonstrieren. Er trug ein weißes T-Shirt mit einer Rückenaufschrift die besagte wer er sei und wen er suche. Als die Demo angegriffen wurde und er sah wie Polizeibeamte auf am Boden liegende Frauen und Männer einknüppelten, riss ihn die Empathie mit und machte ihn wütend. Er schrie die Beamten an, bekam dafür Pfefferspray ins Gesicht und floh auf eine Anhöhe. Von dort erfolgten die Würfe, wobei er wegen des Pfeffersprays kaum sehen konnte. Er habe die Beamten zum Umdenken bewegen wollen.

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