*PEIKE VRIJ !* *FREE PEIKE !*

Mittwoch 28.März

Kundgebung ab 8 Uhr

Sievekingplatz 1 / Raum 237

 

 

Kommt zu Peikes Gerichtstermin am Mittwoch, den 28.03. um 9.00 Uhr und
zeigt ihm eure Solidarität. Er wird seit dem G20 Wahnsinn in der JVA Billwerder gefangen gehalten.

Peike wurde am 28.08. vom Rechstbeuger Krieten (Amtsrichter), in einem eintägigen
Schauprozess zu 2,7 Jahren Gefängnis verurteilt.
Nun sitzt er bei jedem Termin seiner Berufungsverhandlung hinter Glasscheiben,
abgetrennt von seiner Familie, seinen Freund_innen und Genoss_innen.

Zeigen wir ihm, dass wir an seiner Seite sind und fordern wir zusammen
seine sofortige Freilassung und einen Freispruch, sowie die Verlegung in
einen Gerichtssaal ohne Trennscheibe!

Kommt am 28.03. zum Gericht, es gibt wie immer ab 8.00 Uhr eine
Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude mit heißem Kaffee und Tee.

Peike vrij !
Free Peike !

NoG20- Freispruch für Konstantin!

Kundgebung der Soli-Gruppe vor dem Gerichtsgebäude ab 8.00 Uhr

Am Dienstag den 27.3. um 9.00 Uhr wird gegen den jungen NoG20 Aktivisten Konstantin weiterverhandelt. Nachdem auch am 12. Verhandlungstag, Freitag den 16.3. alle von der Verteidigung gestellten Anträge abgeleht worden sind, bekundetete die vorsitzende Richterin ihren Willen, den Prozess schnellst möglich zuende zu bringen, mit einer Verfügung. Sie verfügte, dass sämtliche Beweisanträge der Verteidiger_innen, nun nur noch am nächsten Verhandlungstag, also am 27.3. gestellt und verlesen werden dürfen. Dann ist Schluss damit. Die Begründung dafür ist besonders zynisch. Da es sich um ein Verfahren vor einer Jugendrichterin handele, wäre es dem heranwachsenden Angeklagten nicht zuzumuten, ein derart langatmiges Verfahren durchzustehen. Der Prozess hätte ja schliesslich am 18. Oktober begonnen und müsse nun auch mal beendet werden. Continue reading

Berufung gegen Stanislaw

Stanislaw wurde in der ersten Instanz wegen „Verstoß gegen das Waffengesetz“, „Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz“ und „Verstoß gegen das Versammlungsgesetz“ zu 6 Monaten auf Bewährung verurteilt. Grundlage dafür ist eine Personenkontrolle am Gorch-Fock-Wall um 9:50 Uhr am 8.7. In seinem Rucksack fanden die Cops ein Pfefferspray (Vorwurf „Waffengesetz“), sieben Mini-Böller (eine Kategorie über Tischfeuerwerk -> Vorwurf „Sprengstoffgesetz“), dunkle Kleidung, ein Seil, eine Taucherbrille und einen G20-Stadtplan. Der Verstoß gegen das Versammlungsgesetz wird mit der Unterstellung begründet, er sei auf dem Weg zur Demo „Grenzenlose Solidarität statt G20“ gewesen, deren Auftaktkundgebung ab 11 Uhr ca. 2 km entfernt stattfinden sollte. Laut Aussage eines Beamten, der an der Kontrolle maßgeblich beteiligt war, fand diese während ihrer Pause statt, da die Begleiterin von Stanislaw Dreadlocks hat und Stanislaw einen großen Rucksack dabei hatte. Weitere Kontrollen fanden nicht statt. Der Auftrag während ihrer Pause sei gewesen, augenscheinlich linkes Klientel zu kontrollieren.

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Berufung gegen Peike | aktueller Stand

Bislang gab es 2 Termine und einen sogenannten Sprungtermin. Beide Termine wurden durchgehend mit einer Kundgebung begleitet. Auch am Prozess nahmen viele solidarisch teil.

Der Prozess geht, begleitet von Kundgebungen, die ab 8 Uhr beginnen, jeweils ab 9 Uhr am 20.3. bis 12 Uhr, 21.3. bis 16 Uhr und 23.3. bis 12 Uhr am Sievekingplatz weiter.

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Die Innenbehörde schafft sich ihr eigenes Strafsystem

Auf Grundlage einer erst im Mai 2017 – pünktlich zum G20 – eingeführten Regelung will die Innenbehörde durch die Ausländerbehörde politische Proteste von „Ausländer*innen“ unabhängig von nachgewiesenen Straftaten generell mit Ausweisung und Einreisesperre bestrafen. Konstantin soll, wie zuvor Evgenii, nach dem Willen der Innenbehörde ausgewiesen und mit einer 5-jährigen Einreisesperre für das Schengen-Gebiet versehen werden.

Die Behörde spielt hier „Gedankenpolizei“, die Absichten präventiv erkennen können will und entsprechend bestrafen kann. Der Ausweisungstext enthält auch die Drohung, dass eine Rückkehr nach Deutschland vor Ablauf der Einreisesperre mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe bestraft wird.
Die Ausweisungsbegründungen beginnen mit unterstellten Absichtserklärungen, die als solche noch nicht einmal in den Anklageschriften vorkommen, auf die sich die Ausländerbehörde bezieht. Evgenii und Konstantin seien eingereist „um hier an Kundgebungen und/oder Protesten gegen den ab 06.07.2017 terminierten G20-Gipfel in Hamburg teilzunehmen.“ dabei seien sie „polizeilich in Erscheinung getreten“.

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Sonntag, Sonne, Solidarität!

Bei schönstem Winterwetter und strahlendem Sonnenschein kamen auch am 4.3. wieder ca. 80 solidarische Menschen mit zur JVA Billwerder die G20-Gefangenen besuchen. Bei veganem Chili, Kaffee und belegten Brötchen wurden Reeden gehalten, Musik gespielt und sogar goldene Luftballons mit „Free Hugs for Blacks Blocks“ steigen gelassen.

Auch wenn die Windrichtung nicht so ganz mitspielen wollte, hoffen wir doch alle, dass die Gefangenen von unserer „Autonomen Kaffeefahrt“ was mitbekommen haben.
Am Freitag den 9.3. um 8.45 Uhr im Landgericht, Sievekingplatz 3, können wir Peike fragen, da findet sein nächster Berufungsprozess-Termin statt. Der ist wohl nur für eine halbe Stunde angesetzt, ein sogenannter Sprungtermin, tja was es alles gibt im „Gerichtsmilieu“ aber kommt doch vorbei und supported Peike im Gericht.
United We Stand! – hier und da!

NoG20 – Freispruch und Rückname der Ausweisung für Konstantin!

Freitag den 16.3. Amtsgericht Mitte, Sievekingplatz 3, Saal 186, 12. und möglicherweise „vor-“ letzter Verhandlungstag gegen Konstantin ,
9.00-16.00 Uhr.

Kundgebung der Soligruppe vor dem Gericht ab 8.00 Uhr.
Show your solidarity with the young NoG20 activist Konstantin

Am Freitag, den 16. März wird der Prozess gegen unseren Genossen Konstantin mit dem 12. Verhandlungstag fortgesetzt.

Die Richterin will den Prozess unbedingt so schnell wie möglich beenden und ihn nach Erwachsenenrecht verurteilen, obwohl er in den über 4 Monaten Untersuchungshaft in der Jugendstrafanstalt Hahöfersand gerade einmal 21. Jahre alt geworden ist.

Nachdem die Vorsitzende Richterin in den letzten Verhandlungstagen alle Anträge der Verteidigung abgelehnt hat der Frage nachzugehen, ob der Einsatz „ortsfremder“ Polizeieinheiten, in diesem Falle, einer Beweissicherungs- und Festname-Einheit, kurz BFE, aus Hessen während des G20 Gipfels überhaupt rechtens war, besteht die Verteidigung weiterhin darauf, dass bitte irgendwelche möglichst ungeschwärzten Schriftstücke beigebracht werden, die uns darüber aufklähren, wer, wann, wozu und auf welcher Rechtsgrundlage, diese BFEler aus Mühlheim/Main angefordert hat und wer den Auftrag für den Einsatz Samstagnacht in der Schanze eigentlich gegeben hatte.

Was genau heisst denn „Störer einsammeln“? Alles abgelehnt! Auch die Zeugenvorladung des Ober-G20-Gesammt-Einsatzleiter Dudde. Schade eigentlich!

Das ist doch eine interessante Frage und völlig unverständlich, warum es die Gerichte ständig zurückweisen, sich damit beschäftigen zu müssen.
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