France’s policy toward the Roma community is once again slammed by an international organization, as well as racism targeting other minority groups.
The French government defended its policy of demolishing Roma camps Wednesday before a special U.N. panel, which denounced discrimination against Romas and trivialization of “hate speech” in the country. The 18 members of the Committee on the Elimination of Racial Discrimination grounded its accusations on the situation observed in the country over the five past years – as its last assessment on racism in France was in 2010. “There was an impression that freedom of expression enabled hate speech by the politicians,” the report stated, later encouraging authorities to reinforce criminalization of hate speech on Internet, among other measures. It also noticed several cases of state discrimination against ethnic minorities, especially the Roma one: “Concerns were raised about the treatment of Roma and Traveller communities, explicit discrimination against Muslims, and the situation of indigenous peoples in overseas territories, including the violations of the rights of Kanaks in New Caledonia, the denial of access to natural resources to indigenous peoples in French Guyana, and the stripping of a great number of Mahorais in Mayotte of their fundamental rights. Experts inquired about measures to promote the situation of disadvantaged members of the society, to improve the situation of migrants and asylum seekers in the country, and to protect juveniles seeking to reach the country.” Continue reading UN Accuses France of Racism Against Romas
Category Archives: Abschiebung und Asyl
101 Menschen vom Baden-Abschiebeairport in den Balkan abgeschoben, darunter 37 Kinder. Eine Abschiebung aus Freiburg
Heute: Mittwoch 18 Uhr: Nach Abschiebung: Tag x+1 Kundgebung am Rathausplatz
Laut Regierungspräsidium Karlsruhe wurden heute insgesamt 101 Personen abgeschoben. Aus Baden-Württemberg kamen 25 Flüchtlinge. Die anderen Betroffenen kamen aus Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen. Die grün-rote Abschiebebürokratie hat sich mit dem 24. März ausgerechnet den Jahrestag der Deportation der süddeutschen Sinti und Roma nach Auschwitz ausgesucht. Das Freiburger Forum aktiv gegen Ausgrenzung hatte im Vorfeld erklärt:
„Auch wenn es sich bei dem Zusammenfall der beiden Daten wahrscheinlich um einen unbeabsichtigten Zufall handelt, tritt in ihm die Heuchelei von Landes- und Bundesregierung deutlich zutage. Während einerseits inzwischen die historische Verantwortung anerkannt und betont wird, werden Roma andererseits als „Wirtschaftsflüchtlinge“ diffamiert und in menschenunwürdige Zustände abgeschoben“.
Das Freiburger Forum setzt sich deshalb, um der historischen Verantwortung gegenüber der Gruppe der Roma gerecht zu werden, mit einem offenen Brief an die Landesregierung, für ein humanitäres Bleiberecht für Romaflüchtlinge ein. Am 24. März jährt sich auch der Beginn des Natobombadements auf Jugoslawien. Am 24. März 1999 begann der völkerrechtswidrige Natokrieg gegen Ex-Jugoslawien, im Zuge dessen, noch einmal mehr Roma fliehen mussten, als zuvor.
Am heutigen Dienstag wurden 75 Personen nach Serbien und 26 Personen nach Mazedonien abgeschoben. Darunter waren laut Regierungspräsidium Karlsruhe 36 Kinder. Trotz Mahnwachen an 4 Freiburger Flüchtlingswohnheimen wurde laut RP auch eine Person aus Freiburg abgeschoben.
Quelle: Radio Dreyeckland24
Stand: 24.03.2015
Der Verein „Verantwortung für Flüchtlinge e.V.“ bittet um Unterstützung
SIEHE INTERVIEW MIT ERGIN ALIJA IM KOSOVO:
https://www.youtube.com/watch?v=UQ2Qyj8LBxc [1]
Im Jahr 2014 wurden über 700 Menschen aus Deutschland nach Kosova
abgeschoben, darunter mehrheitlich Roma.
Ergin Alija ist ein Rom, der zusammen mit seiner Familie nach dem
Kosovokrieg aus Prishtinë nach Deutschland geflüchtet ist. Im Jahr 2010
wurde er im Alter von 18 Jahren nach Kosova abgeschoben und hinterließ in
Deutschland seine restliche Familie, u.a. die schwerkranke Mutter von ihm.
Sie ist auf Grund eines Arbeitsunfalls, welchen sie in Deutschland erlitt,
querschnittsgelähmt und dauerhaft auf ihre familiäre Lebenshilfe in der
Erledigung ihrer täglichen Aufgaben und Angelegenheiten, wie auch im
pflegerischen Bereich angewiesen, die sich nur in Deutschland erbringen
lässt. Die besondere Betreuungsbedürftigkeit stellt auch den humanitären
Grund für ihre Aufenthaltserlaubnis dar, weil im Herkunftsstaat die
notwendige klinische Versorgung in prekären Verhältnissen nicht
gewährleistet ist. Da sie somit vom alltäglichen Gesellschaftsleben
ausgeschlossen ist und zu jeder Tageszeit betreut werden muss, ist eine
Pflege durch ihren Sohn Ergin notwendig geworden. Insbesondere hat die
jahrelange Trennung von ihrem Sohn zu starken Depressionen bei ihr
geführt. Da sie aufgrund der Fesselung an den Rollstuhl ihren Sohn nicht
in Kosova besuchen kann, ist lediglich ein Besuch von Ergin Alija in
Deutschland möglich, was ihm aber über Jahre durch die Einreisesperre
(welche inzwischen abgelaufen ist) verwehrt wurde. Aus diesem Grund hat
sich der Verein Verantwortung für Flüchtlinge e.V. dazu entschlossen,
Ergin Alija und seiner Frau Ardita Alija dabei zu helfen, ein Visum zum
Familiennachzug in Härtefällen im Konsulat der deutschen Botschaft in
Prishtinë zu beantragen.
Leider ist eine Terminvereinbarung bei der Deutschen Botschaft in Pristinë
zur Visabeschaffung nur online möglich. Bereits im September waren
angeblich alle Termine im Jahr 2014 ausgebucht und auch im Januar 2015 war
es nicht möglich, einen Termin für das jetzige Jahr zu bekommen. Auch
telefonisch war die Deutsche Botschaft nicht erreichbar, weshalb wir nach
Veröffentlichung dieser Missstände in der kosovarischen Nachrichtenseite
www.kosova-aktuell.de [2] über einen E-Mail-Vekehr mit dem Chef der
Visastelle in Kontakt traten und anschließend einen Termin bekamen.
Für die Beschaffung eines Visums sind viele Dokumente auf verschiedenen
Behörden in Kosova einzuholen. Es war deutlich zu spüren, dass Ergin
Alija und seine Frau aufgrund der Roma-Zugehörigkeit sowohl auf der
Kommune in Fushe Kosove als auch auf dem kosovarischen Innenministerium
diskriminiert wurden. Beispielsweise wurde die Aushändigung von Dokumenten
ohne jegliche Gründe verweigert oder man verwies beide auf einen späteren
Zeitpunkt.
Im Konsulat der Deutschen Botschaft in Prishtinë hörte diese Form der
Diskriminierung nicht auf. So verweigerte man der Vollmacht von der Mutter
von Ergin Alija sowie dem Beistand der beiden jungen Roma, Herrn Ricky
Burzlaff, den Zugang zum Konsulat. Damit wurden Ergin und Ardita Alija
absichtlich Beistandshilfe verwehrt. Was sich aber dann im Konsulat
abspielte, gleicht einem schlechten Film. Weil einige wenige Dokumente
nicht zweifach kopiert wurden, musste das Roma-Ehepaar das Konsulat
verlassen und sollte nach der Beschaffung der Kopien sich wieder hinten in
der Schlange anstellen. Als dies geschehen ist, verweigerte man denen den
Zugang zur Konsularabteilung mit der Begründung, es sei angeblich
Mittagszeit und sie sollen in 75 Minuten wiederkommen. Auch nach Ablauf
dieser Zeit gab es erhebliche Probleme beim Einlass, da der dafür
zuständige Botschaftsmitarbeiter erneut den beiden den Zugang verwehrt
hat. Nach einigen Diskussionen durften sie letztendlich doch das Konsulat
betreten. Am Schalter wurden Ergin und Ardita Alija mit einer aggressiven
und teils romafeindlichen Stimmung konfrontiert. Sie wurden teilweise
grundlos angebrüllt und ihnen wurden verschiedene Vorwürfe gemacht, z.B.
dass die Begründung des Härtefalls angeblich zu kurz sei. In Wirklichkeit
ist letztere treffend und ausreichend formuliert worden und damit ist es
skandalös, dass die Botschaft Quantität über Qualität einer Begründung
stellt. Einen sachlichen Bezug zur Kritik der Härtefallbegründung gab es
nicht. Ebenso teilte man dem Ehepaar mit Absicht fälschlicherweise mit,
dass sie zu jung für eine Familiennachführung seien. Jeder, der sich mit
diesen Themen auskennt weiß, dass in diesem Fall die Botschaft böswillig
und romafeindlich gehandelt hat. Eine Altersregelung für eine
Familiennachführung in Härtefällen existiert nicht. Desweiteren wurde
unmissverständlich gesagt, dass „Ergin und Ardita Alija es sich
abschminken können, dieses Jahr [2014] ein Visum zu bekommen“. Diese
Aussage einer Mitarbeiterin der Deutschen Botschaft stellt einen klaren
Fall der Diskriminierung dar. Nun stand eine lange Wartezeit an.
Im Februar 2015 hat die Ausländerbehörde in Pirmasens der Mutter von
Ergin Alija mitgeteilt, dass man ihr einen Termin bei einem Amtsarzt
besorgen wollte, um sich für die Visumsentscheidungsfindung medizinisch
untersuchen zulassen. Jedoch hatte die selbige Ausländerbehörde bereits
Anfang Februar der Deutschen Botschaft in Prishtinë die Empfehlung
mitgeteilt, das Visum für Ergin und Ardita Alija nicht zu erteilen.
In dem Ablehnungsschreiben der Deutschen Botschaft vom 13.02.2015 wurde
folgendes vermerkt: „Die Botschaft bedauert, Ihnen mitteilen zu müssen,
dass Ihrem Antrag auf Erteilung eines Visums nicht entsprochen werden kann,
da die hierfür gem. § 36 Aufenthaltsgesetz vorausgesetzte
außergewöhnliche Härte nach eingehender Würdigung der Sachlage nicht
vorliegt. Soweit Ermessen eröffnet war, wurde dieses zu Ihren Ungunsten
ausgeübt. Im Übrigen hat die zuständige Ausländerbehörde ihre nach §
31 AufenthaltV erforderliche Zustimmung verweigert. Ihr Antrag musste daher
abgelehnt werden.“
Ohne das Ergebnis der medizinischen Untersuchung von Ergin Alijas Mutter
abzuwarten, hat die Ausländerbehörde Pirmasens bereits die Deutsche
Botschaft um Ablehnung des Visumsantrages gebeten. Offensichtlich hat die
Behörde – „soweit Ermessen eröffnet war“ – dies gegen die
Visumsantragssteller verwendet.
Der Verein „Verantwortung für Flüchtlinge e.V.“ [3] unterstützt nun
Herrn Ergin Alija und seine Frau Ardita, um gegen diesen Entscheid
rechtlich vorzugehen. Das heißt, er hilft den beiden, die Klage
vorzubereiten, einzureichen und sie auf ihren weiteren Weg zu begleiten.
Die Beschaffung der notwendigen Dokumente, die Bestellung eines
Fachanwaltes, die Gerichtsverhandlungen sowie die Fahrten zur Mutter von
Ergin Alija, um sie zu unterstützen, sind mit enormen Kosten verbunden,
die so vom Verein leider nicht getragen werden können. Darum bitten wir
Sie/Euch herzlich um finanzielle Unterstützung.
Bitte helft, damit wir auch helfen können!
Vielen Dank im Voraus!
Verantwortung für Flüchtlinge e.V.
Sparkasse Leipzig
Kontonummer: 1090088457
BLZ: 86055592
IBAN: DE26860555921090088457
Verwendungszweck: Kosovo
Links:
——
[1] https://www.youtube.com/watch?v=UQ2Qyj8LBxc
[2] http://www.kosova-aktuell.de/index.php?option=com_content&view=article&id=2828:kosova-behindert-das-deutsche-konsulat-visaerteilungen&catid=27:vermischtes&Itemid=115
[3] https://www.facebook.com/pages/Verantwortung-f%C3%BCr-Fl%C3%BCchtlinge-eV/653219508089635?fref=ts
Romafamilie nachts abgeschoben: „Das zerbricht einem das Herz“
Mitmenschlichkeit gegenüber Flüchtlingen – das hat Bundespräsident Gauck gefordert. Eine Bonner Grundschule hat das mit Leben erfüllt – und nun Freunde verloren, ohne Abschied nehmen zu können. Die Familie wurde abgeschoben. Zurück bleiben Kinder mit vielen Fragen.
„Ich habe den ganzen Abend geweint, als Dyfidana und Muhamed weg waren“, erzählt Leo. Die serbischen Kinder waren ein halbes Jahr in der gleichen Klasse wie Leo an der Ketteler Gemeinschaftsgrundschule in Bonn. Auch für Flüchtlingskinder gilt die Schulpflicht und die beiden sind gerne zum Unterricht gegangen.
Um fünf Uhr stand die Polizei vor der TürAm 20. Januar 2015 erschienen die Geschwister nicht zum Unterricht, was ihre Lehrerin Marijana Lovrincevic skeptisch gemacht hat. „Ihre Eltern sind 100 Prozent zuverlässig, haben die Kinder immer persönlich entschuldigt, wenn sie mal krank waren“, erzählt sie. Erst am Nachmittag erreicht sie per Handy den Vater von Dyfidana und Muhamed, der mit seiner neunköpfigen Familie am Flughafen auf den Abflug nach Serbien wartet. „Die Polizei hat die Familie ohne Vorankündigung um fünf Uhr morgens abgeholt. Ich war einen Tag später in der Wohnung und habe das Chaos gesehen. Sie haben nur einen Koffer mitgenommen.“ Continue reading Romafamilie nachts abgeschoben: „Das zerbricht einem das Herz“
Abschiebung der Roma-Familie aus Freiburg sorgt für grün-roten Zoff
Keine Heizung, kein Wasser, kein Klo: Berichte über die desolate Lage einer aus Freiburg abgeschobenen Roma-Familie setzen Innenminister Gall zunehmend unter Druck.
Nach dem Bericht von Mitarbeiterinnen des Jugendhilfswerks und des SPD-Kreisverbandsvorsitzenden Julien Bender über ihren Besuch bei der abgeschobenen Familie Ametovic bleiben viele Fragen offen. Der Grünen-Landeschef Oliver Hildenbrand fordert, die Kriterien der „humanitären Einzelfallprüfung“ offen zu legen. Auf Nachfragen der BZ dazu sagt Andreas Schanz, Sprecher des Innenministeriums, vage, die Mitarbeiter des Regierungspräsidiums würden sich „genau anschauen, ob eine Abschiebung zu einem bestimmten Zeitpunkt zumutbar ist.“
Als Innenminister Reinhold Gall am Mittwoch die Abschiebung erneut öffentlich verteidigte, betonte er, dass er im Dezember selbst in Serbien gewesen sei und sich ein Bild von den Bedingungen vor Ort gemacht habe. Kennt er das Roma-Lager Nis? Nein, sagt auf Nachhaken der BZ Andreas Schanz – Reinhold Gall sei in einer Notunterkunft in Sabac gewesen. Er habe sich außerdem am Flughafen in Belgrad davon überzeugt, dass abgeschobene Flüchtlinge vom serbischen Flüchtlingskommissariat empfangen würden. Continue reading Abschiebung der Roma-Familie aus Freiburg sorgt für grün-roten Zoff
Abschiebung nach 28 Jahren
Die Romni Suzana S. und ihre fünf Kinder wurden in Deutschland geboren. Nun will sie der Landkreis Emsland in Niedersachsen abschieben.
Seit 28 Jahren lebt Suzana S. in Deutschland. Sie ist eine alleinerziehende Mutter von fünf Kindern: Die fünf- bis 14-jährigen Leonard, Ibrahim, Leonora, Luan und Laura gehen in ihrer Heimat Geeste zur Schule und haben hier ihre Freunde. Geeste ist ein kleines Dorf im Kreis Meppen. S. hat die gleichen Probleme wie die Mütter der anderen Schulkinder, hat es ebenso schwer wie andere Alleinerziehende, arbeitet nebenbei, um die Familie durchzubringen. Nur: S. und ihre Kinder haben keinen deutschen Pass. Im April 2014 entschied deshalb der Landkreis Emsland, Suzanna S. solle mit ihren fünf Kindern nach Serbien ausreisen. Suzana S. ist 32 Jahre alt und genauso wie ihre Kinder in Deutschland geboren. Als sie fünf Jahre alt war, lebte Suzana mit ihren Eltern für vier Jahre in Serbien, aber serbisch kann sie nicht. Das Emsland ist ihre Heimat und für ihre Kinder gilt das sowieso. „Ich fühle mich wie eine Deutsche“, sagt sie. Die Abschiebungsandrohung der Ausländerbehörde im Emsland kann sie nicht fassen. „Ich weiß nicht, wie ich meine Kinder in Serbien ernähren soll. Wir werden da auf der Straße leben müssen“, sagt S. Sie und ihre Kinder sind Roma. Viele Angehörige der Minderheit leiden in Serbien unter Schikanen der Behörden und sind rassistischen Angriffen aus der Bevölkerung ausgeliefert. S.‘ Anwalt Jan Sürig war in Serbien und weiß um die Situation: „Noch heute leben Roma in Serbien zwangsweise am Rande der Gesellschaft in oft menschenunwürdigen Verhältnissen. Sie werden in praktisch allen Alltagsbereichen diskriminiert.“ Doch die Diskriminierung von Roma in Serbien wird in Deutschland grundsätzlich nicht als Abschiebehindernis betrachtet. Und auch in Deutschland geboren zu sein und hier seit 28 Jahren zu leben, reicht gesetzlich nicht für einen gesicherten Status. Viele Jahre erhielt die Familie nur Duldungen. „Eine enorme Diskriminierung!“, sagt Anwalt Jan Sürig. In der Schule etwa durften die Kinder viele Freizeitaktivitäten nicht mitmachen, weil sie als Geduldete das Land nicht verlassen dürfen. Das Emsland liegt an der Grenze zu Holland und die Klassenreisen fanden oft dorthin statt. Continue reading Abschiebung nach 28 Jahren
Kretschmann rechtfertigt Abschiebung von Freiburger Roma-Familie
Jetzt schaltet sich der Ministerpräsident persönlich in die Debatte ein: Winfried Kretschmann verteidigt die umstrittene Abschiebung einer Freiburger Roma-Familie mit sechs kleinen Kindern.
Das geltende Recht sehe vor, dass rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber zur Ausreise verpflichtet seien, sagte Kretschmann am Dienstag in Stuttgart. Der Fall der Freiburger Familie Ametovic sei im Detail geprüft worden, Gegenstand von verwaltungsrechtlichen Verfahren sowie von Beratungen im Petitionsausschuss des Landtags gewesen. Ein Arzt habe keine Reiseunfähigkeit der Familienmitglieder feststellen können.
Kretschmann beteuerte: „Wir überlassen keine Familie einfach ihrem Schicksal.“ Die grün-rote Landesregierung kümmere sich auch um die Verhältnisse, die die Rückkehrer in ihrer Heimat erwarteten. So seien die Wohnsituation und die Gesundheitsversorgung mit den serbischen Behörden abgestimmt worden. Hingegen hatte sich unter anderem die Vorsitzende der Grünen im Landtag, Edith Sitzmann, erschüttert darüber gezeigt, „dass eine ernsthaft erkrankte Mutter mit ihren sechs ebenfalls erkrankten Kindern“ abgeschoben worden sei.
Kretschmann hatte im Herbst im Bundesrat für die schwarz-rote Asylrechtsreform gestimmt und diesem Vorhaben damit zur Mehrheit verholfen. Seitdem können abgelehnte Asylbewerber aus Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina schneller zurückgeschickt werden. Kretschmann erinnerte daran, dass schon vor der Asylrechtsreform ein Großteil der Asylverfahren von Bewerbern aus Serbien abgelehnt worden sei.
Quelle: Badische Zeitung
Stand: 27.01.2015
Abgeschobene Roma im Kosovo: Journalistische, juristische und medizinische Recherchen 2014
Seit dem Rückübernahmeabkommen mit dem kosovarischen Staat von 2010 werden aus der Bundesrepublik Deutschland kontinuierlich Roma dorthin abgeschoben. Eine politische Entscheidung, die mit den realen Verhältnissen vor Ort nichts zu tun hat. Dies haben wir bereits in Serbien (siehe ebenfalls 2014: ABGESCHOBENE ROMA IN SERBIEN. Journalistische, juristische und medizinische Recherchen) erfahren können: Im Sommer 2013 treffen wir dort auf bittere Armut, auf Menschen, die Kleidung und Papier in Müllcontainern suchen, um diese wieder zu verkaufen. Sie sammeln weggeworfenes Essen, ganze Familien leben davon. Überall drohen Anfeindungen und Angriffe. Nichtsdestotrotz wurde Serbien am 6. November 2014 von der Bundesrepublik zum »sicheren Herkunftsland« deklariert.
Im Kosovo treffen wir Menschen, die überhaupt nichts haben. Die hungern und nur zögernd davon erzählen, weil sie sich dafür schämen oder es für selbstverständlich halten. Deren Leben hier zu Ende gegangen zu sein scheint, deren Pläne und Träume jäh zerschlagen wurden – weil sie aus Deutschland abgeschoben worden sind. Viele können an nichts mehr anknüpfen, weil der Krieg 1998/1999 sie nicht nur vertrieben, sondern vieles zerstört und alles verändert hat. Von den Milliarden, die nach dem Krieg in dieses winzige Stück Staat geflossen sind, haben die Menschen, auf die wir treffen, nicht profitiert.
Die Zuordnung zu einer Gruppe oder Minderheit trennt bis heute. In der geteilten Stadt Mitrovica kommt es zwischen SerbInnen und AlbanerInnen immer wieder zu Auseinandersetzungen. Roma sind im ganzen Land Anfeindungen und Angriffen ausgesetzt.Fotos und Berichte auf 112 Seiten Bestellungen bitte über [email protected]/[email protected]
Quelle: Roma Center Göttingen
Stand: 22.12.2013
Keine Abschiebung von Adam Ramadani
Der 19jährige Sänger und Tänzer Adam sollte Mitte November aus Freiburg in den Kosovo abgeschoben werden, in ein Land, das ihm fremd ist und dessen Sprache er nicht spricht. In ein Land, wo er als Kind alle seine Verwandten um sich hatte und wo heute niemand mehr aus der Großfamilie lebt.
Wir bitten Euch: Lest dieses kurze Portrait und helft ihm mit eurer Unterschrift auf unserer online Petition an den Landtag von Baden-Württemberg.Adam kam nahe Pristina im Kosovo 1994 in einer Roma-Familie auf die Welt. Als Fünfjähriger ist er 1999/2000 mit seiner Familie vor den Bomben und dem Bürgerkrieg geflohen – Stationen der Flucht : Mitrovica, Belgrad, dann länger in Subotica. Dort lebte die Familie in den Flüchtlingsslums der Kosovo Roma . Von den ca. 150.000 Roma, die vor dem Krieg im Kosovo lebten, gibt es heute nur noch 25 – 30.000. Alle anderen sind geflohen – hauptsächlich in die umliegenden Länder, ein kleiner Teil nach Deutschland. Adams Familie floh 2010 nach Freiburg. Sein Vater, seine Mutter und seine jüngere Schwester haben dieses Jahr einen Aufenthaltsstatus bekommen. Adam aber nicht, weil er 19 Jahre alt ist und als volljährig gilt. Den Hauptschulabschluß hat er nicht geschafft, das wurde ihm zum Verhängnis. Er hat aber den Willen und die Unterstützung ihn zu erlangen – eine Altenpflegeausbildung will er dann machen.
Seine Eltern bekamen den Aufenthalt wegen Kriegstraumatisierung und der Schwerbehinderung des Vaters. Adam ist stark und verantwortungsvoll, er war und ist die Stütze der Familie. Er pflegt den Vater, er spricht gut Deutsch und macht die Außenkontakte. Die Familie ist verzweifelt. Der Vater sagt: “Ich muss sterben, wenn er weg ist“. Warum soll die Familie auseinandergerissen werden, die schon soviel Leid ertragen musste ?
Adam ist stark und er hat es schwer, er muss den Großteil der psychischen Last der Familie tragen. Er ist ein wunderbarer Sänger und Tänzer. Im letzten Jahr ist er mehrmals öffentlich aufgetreten, nicht nur in Freiburg, auch in Duisburg, Mannheim und Berlin. Er leitet eine Tanzgruppe, hat 2014 mehrere Tanzworkshops gegeben und war im September unter den Siegern der Stiftung „Jugend Hilft“ für das Projekt „Roma Jugendliche geben Roma Kindern Musikunterricht“ mit rotem Teppich im Bellevue in Berlin.
Wir, die Roma Community, brauchen Adam – er ist ein positives Vorbild und gibt den Menschen trotz aller Zerstörungsszenarien Hoffnung.
KEINE ABSCHIEBUNG VON ADAM !!
PETITION und Quelle: change.org
08.12.2014
Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung Serbiens zum sicheren Herkunftsstaat zweifelhaft
Das Verwaltungsgericht Münster hat in einem Beschluss vom 27. November 2014 Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes vom 31. Oktober 2014 über die Einstufung unter anderem der Republik Serbien als sicherer Herkunftsstaat geäußert. Das Gericht hat dem Eilantrag einer asylsuchenden serbischen Familie stattgegeben und die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die Androhung ihrer Abschiebung angeordnet.
Die Antragsteller sind serbische Staatsangehörige und gehören zur Volksgruppe der Roma. Sie leben jetzt in Münster. Im Juli 2014 beantragten sie ihre Anerkennung als Asylberechtigte. Diese Anträge lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Oktober 2014 als offensichtlich unbegründet ab und drohte ihnen die Abschiebung nach Serbien an. Hiergegen erhoben die Antragsteller Klage und beantragten beim Verwaltungsgericht Münster, die aufschiebende Wirkung der Klage anzuordnen.
Diesem Eilantrag folgte das Gericht nunmehr und führte zur Begründung unter anderem aus: Derzeit sprächen erhebliche Gründe dafür, dass die Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge keinen Bestand haben würden. Die Bescheide beruhten maßgeblich auf der Prämisse, dass den Antragstellern als Zugehörige der Volksgruppe der Roma im Falle ihrer Rückkehr nach Serbien offensichtlich keine im asylrechtlichen Verfahren relevanten Nachteile drohten. An dieser Einschätzung bestünden ernstliche Zweifel. Serbien sei seit dem am 6. November 2014 in Kraft getretenen Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als Herkunftsstaat und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer vom 31. Oktober 2014 ein sicherer Herkunftsstaat. Es bedürfe jedoch der Klärung im Klageverfahren, ob die Asylanträge der Antragsteller auf dieser gesetzlichen Grundlage als offensichtlich unbegründet abzulehnen seien. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand sei offen, ob Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes vom 31. Oktober 2014 bestünden, die eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht erforderten. Bei der Bestimmung eines Staates zum sicheren Herkunftsstaat bestehe die Aufgabe des Gesetzgebers darin, sich anhand der vom Grundgesetz vorgegebenen Prüfkriterien aus einer Vielzahl von einzelnen Faktoren ein Gesamturteil über die für politische Verfolgung bedeutsamen Verhältnisse in dem jeweiligen Staat zu bilden. Nach der im Gesetzentwurf der Bundesregierung (vom 26. Mai 2014, Bundestags-Drucksache 18/1528) gegebenen Begründung für die Bestimmung Serbiens zum sicheren Herkunftsstaat bestehe Klärungsbedarf, ob der Gesetzgeber seiner Aufgabe in vollem Umfang nachgekommen sei. Denn es sei nicht hinreichend erkennbar, welches Gewicht der Gesetzgeber bei seiner Entscheidung den geänderten serbischen Ausreisebestimmungen und ihrer Anwendung insbesondere auf Volkszugehörige der Roma gegeben habe. Auch ließen die Gesetzesmaterialen nicht erkennen, dass der Gesetzgeber die Entscheidungspraxis der Verwaltungsgerichte hinreichend berücksichtigt habe. So habe das Verwaltungsgericht Stuttgart in mehreren Fällen den Klagen serbischer Asylsuchender stattgegeben. Auch habe das Verwaltungsgericht Münster in einer Vielzahl von Fällen den Eilanträgen von Roma gegen die Ablehnung ihrer Asylanträge als offensichtlich unbegründet entsprochen.
Der Beschluss ist nach dem Asylverfahrensgesetz unanfechtbar.
Der Beschluss wird in Kürze in der Rechtsprechungsdatenbank www.nrwe.de veröffentlicht.
(Az.: 4 L 867/14.A – rechtskräftig)
Quelle: Justiz Online
Stand: 28.11.2014