Eine vierfache Mutter hat bei einem nächtlichen Abschiebeversuch in Braunschweig versucht, sich das Leben zu nehmen. Der Hausarzt hatte wiederholt davor gewarnt, die Roma-Familie auszuweisen, weil die Frau schwer psychisch krank sein. Die Ausländerbehörde sah das anders.
Bei der beabsichtigten Abschiebung einer Roma-Familie aus Braunschweig hat eine Mutter versucht sich das Leben zu nehmen. Als die Beamten in der Nacht zum vergangenen Dienstag unangekündigt in die Wohnung eindrangen, drohte die Frau damit, sich mit einem Messer den Hals aufzuschlitzen. Sie wurde in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen. Die Frau galt als psychisch schwer krank und hatte bereits im Vorfeld Selbstmordgedanken geäußert. Sie befand sich in Behandlung. Ob und wann die Familie nach Serbien abgeschoben wird, ist noch unklar. „Die Reisefähigkeit muss erneut von einem Arzt überprüft werden“, sagte Lothar Deutsch von der Landesaufnahmebehörde Braunschweig, die die Abschiebung der sechsköpfigen Familie veranlasst hatte.
Die Familie war im Mai vergangenen Jahres nach Deutschland eingereist. Die Landesaufnahmebehörde lehnte den Asylantrag nach 14 Tagen ab. Das hatte die Familie aus Serbien so hingenommen, sodass sie von der Landesaufnahmebehörde als „vollziehbar ausreisepflichtig“ eingestuft worden war. Allerdings riet der Hausarzt wegen der schweren psychischen Erkrankung der vierfachen Mutter dringend davon ab, die Familie auszuweisen. Die Landesaufnahmebehörde setzte daraufhin einen Amtsarzt ein. Der kam zu einem anderen Ergebnis. Er stufte die Roma-Frau als reisefähig ein. Das Gesundheitsamt empfahl allerdings, die Abschiebeaktion unangemeldet durchzuführen, „um der Familie und insbesondere der Frau Stress zu ersparen“, hieß es.
„Einerseits wird die Frau als reisefähig eingestuft, andererseits traut man ihr aber nicht zu, die Ankündigung der Abschiebung zu ertragen“, sagte Wolfgang Büchs von der Bürgerinitiative Braunschweig, die im Rat der Stadt die widersprüchliche Begründung der Behörde problematisiert hatte. Die Stadt antwortete lapidar: „Die Betroffene hatte in Aussicht gestellt, im Falle einer angekündigten Ausreise selbstschädigende Handlungen vollziehen zu wollen. Es wurde daher empfohlen, die Ausreise nicht anzukündigen.“ Der niedersächsische Flüchtlingsrat will das nicht so hinnehmen: „Psychisch Kranke dürfen nicht mitten in der Nacht überfallartig des Landes verwiesen werden“, sagt Kai Weber: „Es darf nicht um jeden Preis abgeschoben werden.“
Quelle: HAZ
Stand: 20.03.2012