Die Sächsische Staatsregierung verschärft aufgrund ihres politischen Unwillens, Überforderung und einer inhumanen Verwaltungspraxis die bereits bundespolitisch verankerte gesundheitsbezogene Diskriminierung von Asylsuchenden nach dem §§4 und 6 Asylbewerberleistungsgesetz. Unter den Folgen leiden und litten nicht nur Asylsuchende – wie z.B. der vor einem Jahr in Plauen verstorbene libysche Asylsuchende Ahmed J. – sondern auch Ärztinnen und Ärzte sowie Kommunalverwaltungen.
Um den Zugang von Asylsuchenden zur Gesundheitsversorgung zu erleichtern fordert das Netzwerk Asyl Migration Flucht Dresden bereits seit langem die Einführung von elektronischen Gesundheitskarten (wie in Bremen und Hamburg) anstatt der bisher üblichen Krankenscheine (1). Die Krankenscheine müssen von Asylsuchenden vor jedem Arztbesuch beim Sozialamt der jeweiligen Kommune beantragt werden und es entscheiden darüber nicht etwa Medizinerinnen und Mediziner, sondern i.d.R. sachunkundige Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter. Gegen diese Praxis sprach sich nicht nur die Bundesärztekammer in einer klaren Stellungnahme (2013) aus, sondern auch die Sächsische Landesärztekammer wandte sich an den Innenminister Sachsens (2014), um ihn von der Notwendigkeit der Einführung elektronischer Gesundheitskarten zu überzeugen. Continue reading Elektronische Gesundheitskarten für Asylsuchende in Dresden und Sachsen!