Category Archives: Prozesse

Prozesstermine und -berichte

Prozess gegen die Stadt Frankfurt wegen Hausverbots gegen Kriegsgegner*innen

Achtung verschoben: am Mo, 22.9. 6.10 um 11:30 Uhr im Verwaltungsgericht Ffm Saal 6 / Adalbertstraße 18/ Frankfurt/ Main

Kriegsgegner*innen klagen die Stadt Frankfurt wegen Hausverbots an!

Liebe Freund*innen, liebe Kriegsgegner*innen,

am „Volkstrauertag“ letzten Jahres, am 17.11.2013, führte die Stadt Frankfurt eine „Gedenkveranstaltung“ in der Paulskirche durch, zu der sie auch Bundeswehrsoldaten eingeladen hatte. Continue reading

[1 Mai FFM] Bußgeldprozess in Potsdam verschoben

Achtung, der für Mi 20.8 in Potsdam angekündigte erste Bußgeldprozess wurde kurzfristig abgesagt. Hiermit entfällt auch die angekündigte Kundgebung vor dem Amtsgericht in Potsdam.
Die nächsten Prozesstermine sind für den 8.9 um 15.15 Uhr und den 11.9 angekündigt.
Wir werden selbstverständlich dann zum nächsten Porzesstermin wieder da sein. Und wir werden uns selbstverständlich immer und überall den Nazis entgegen stellen, eure Gerichte können uns davon nicht abhalten. Continue reading

*Erste Bußgeldverhandlungen zum 1. Mai 2013 in Frankfurt // Aufruf zum solidarischen Prozessbesuch*

*Update 13.8: Sehr gut, die 3 Verfahren vor dem Frankfurter Jugendgericht wurden eingestellt* Am Mittwoch, dem 13. August, finden vor dem FrankfurterJugendgericht die ersten Bußgeldverhandlungen gegen Antifaschist*innen im Zusammenhang mit den Aktionen am 1. Mai 2013 statt. Dies ist der Auftakt einer Reihe von Verhandlungen gegen über 100 Personen, denen nach der erfolgreichen Blockade der Nazis am
1. Mai 2013 vorgeworfen wird, sich an diesem Tag „unbefugt auf den
Gleisen“ in der Nähe des Ostbahnhofs „aufgehalten“ zu haben, und die sich nicht auf
das von der Bundespolizei verhängte Bußgeld eingelassen haben. Während allen über
21-jährigen Personen ab September Verhandlungstermine in Potsdam
bevorstehen, handelt es sich bei den jetzt angesetzten Terminen in Frankfurt um
Verhandlungen gegen mehrere Jugendliche und Heranwachsende.

Wir sind mit den vorgeladenen Leuten solidarisch und rufen dazu auf, die
Verhandlungen gemeinsam zu besuchen. Denn die Betroffenen stehen nicht wegen 35 Euro
Verwarnungs-geld vor dem/r BußgeldrichterIn, sondern aufgrund einer legitimen
antifaschistischen Aktion, die eine Nazikundgebung in Frankfurt verhindert hat und von
vielen Menschen und Gruppen getragen, unterstützt und befürwortet wurde. Was immer auch
am Ende der Verhandlungen herauskommt: Es bleibt richtig, sich den Nazis, wo
immer sie auch auftauchen, offensiv in den Weg zu stellen. Und es ist konsequent, die
dafür verhängten staatlichen Sanktionen nicht einfach zu akzeptieren.

*Kommt zu den Verhandlungen am 13. August 2014!*

/Der erste uns bekannte Prozess beginnt um 10 Uhr vor dem Amtsgericht
Frankfurt,//Gerichtsgeb//äude E, Hammelsgasse 1, Raum 3 E, 1. OG. Alle Verhandlungen
gegen / /Personen zwischen 18 und 21 Jahren sind öffentlich./

Treffen zur *Prozessbegleitung um****9.30 Uhr***am Gerichtsgebäude E,
Konrad-Adenauer-Straße, Ecke Seilerstraße (Nähe Konstablerwache)

*Widerstand gegen Nazis bleibt legitim.*
*Niemand bleibt alleine.*
/
//Leute aus Soliplenum, RH und EA Ffm.//
//Weitere Infos auf: www.plenum1mai.blogsport.de/

Freispruch im ersten M31-Demo Prozess!

Frankfurt 01.08.14

Pressemitteilung der Roten Hilfe Ortsgruppe Frankfurt:

Am Donnerstag dem 31. Juli 2014 fand vor dem Frankfurter Amtsgericht der erste Prozess aufgrund der M31 Demonstration im März 2012 statt. Dem Angeklagten wurden gefährliche Körperverletzung, Landfriedensbruch und Vermummung vorgeworfen. Aufgrund ungenügender Indizien und intransparenter Beweisaufnahmen entschied der Richter auf Freispruch.

Über zwei Jahre nach der M31 Demonstration, die im Rahmen deseuropean day of action against capitalism statt fand, kam es gestern zum ersten Prozess. Mehr als 6000 Aktivist_innen waren im März 2012 auf die Straße gegangen, um gegen Kapitalismus und das europäische Krisenregime zu protestieren. Bei der Demonstration kam es zu einer gewaltsamen Trennung der Protestierenden durch die Polizei und der Einkesselung mehrerer 100 Demonstrant_innen, die über Stunden im Kessel festgehalten wurden. Im August 2013 wurde der Kessel und die Verbringung einiger nach Wiesbaden von dem Frankfurter Landgericht als rechtswidrig erklärt.

Der am gestrigen Donnerstag vor Gericht stehende Beschuldigte soll auf dieser Demonstration vermummt einen Stein geschmissen haben und wurde aufgrund von Videomaterial und Fotos während der Blockupy Aktionstage 2012 anscheinend wiedererkannt und kontrolliert. Der erste, von zwei als Zeugen geladenen Polizisten, ist für die damals zuhauf entstandenen und gesammelten Videoaufnahmen und Fotos zuständig. Auf diesen meinte er eine Person an ihrer Kleidung ausmachen zu können, die einen Stein wirft und die er Monate später in ähnlicher Bekleidung wiedererkannte. Da nicht zu erkennen war, in welche Richtung der Stein flog und auch eine verletzte Polizistin, die zuvor in Saarbrücken vernommen wurde, nicht sagen konnte, wer den Stein geworfen haben soll, passte die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung in versuchte gefährliche Körperverletzung an.

Der zweite Polizeibeamte war mit der Kontrolle während der Blockupy Tage beauftragt. Er hatte von seinem Kollegen, dem ersten Zeugen, per Telefon den Auftrag erhalten die Personalien des Beschuldigten sicher zu stellen. Dabei blieb allerdings unklar, wie der sich zu diesem Zeitpunkt im Polizeipräsidium befindende Polizist, den Angeklagten, als den Demonstranten der M31 Demonstration identifizieren konnte. Er konnte seinem Kollegen per Handy scheinbar genau beschreiben welche Person er festnehmen sollte, obwohl er nicht anwesend war. Es blieb die Frage offen, wie das möglich war, ob über einen Zivilbeamten oder Überwachungskameras bleibt dabei Spekulation. Eindeutig belastend waren die Aussagen der beiden Zeugen allerdings nicht.

Dennoch forderte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von 9 Monaten auf Bewährung, sowie 150 Stunden gemeinnützige Arbeit für den schweren Fall von Landfriedensbruch, versuchter schwerer Körperverletzung und den Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Die Verteidigung plädierte aufgrund der konstruierten Beweise, das Videomaterial zeigte nur kleine Ausschnitte der Demonstration, der dubiosen Wiedererkennung bei Blockupy und der Ungewissheit, inwieweit Zivilbeamte vor Ort waren oder das Geschehen sogar mitgestaltet hatten, auf Freispruch. Nach einer kurzen Pause schließt sich der Richter dem Verteidiger an und spricht den Angeklagten frei. Auch für ihn konnte die Identifizierung nicht eindeutig festgestellt werden und die Indizienkette genügte nicht für eine Verurteilung.

Es bleibt abzuwarten, ob die gestrige Verhandlung der einzige M31 Prozess bleibt, klar ist allerdings, dass wir weiterhin solidarisch der staatlichen Repression entgegentreten.

Für Rückfragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung, über eine Veröffentlichung freuen wir uns sehr.

Mit freundlichen Grüßen

Rote Hilfe Frankfurt/Main

[email protected]
http://frankfurt.rote-hilfe.de/

Anstehende Prozesse in Potsdam – 1.Mai 2013!

Es gibt die ersten Vorladungen zum Bußgeldprozess in Potsdam wegen der Gleisblockade am 1.Mai 2013 in Frankfurt. Daher findet am kommenden Freitag, den 18.07.14 um 19 Uhr ein Betroffenenplenum im Klapperfeld statt.

Wir wollen auf dem Treffen unser gemeinsames Vorgehen diskutieren.

### Betroffenenplenum – 18.07. – 19 Uhr – Klapperfeld Frankfurt ###

Einstellung im „Scheiß-Bullen“-Prozess

Kurzbericht vom zweiten Strafprozess auf Grund der Anti-Nazi-Aktionen vom 1. Mai 2013

Über ein Jahr nach der Gleisblockade, mit der am 1. Mai 2013 eine Nazi-Kundgebung in Frankfurt verhindert werden konnte, endete auch der zweite Strafprozess gegen einen Antifaschisten mit einer Einstellung des Verfahrens. Dem Angeklagten war auf Grund der Aussagen dreier Beamter der Bereitschaftspolizei Mainz vorgeworfen worden, einen behelmten und mit Schutzschild bewaffneten Polizisten verletzt und als „Scheiß-Bullen“ beleidigt zu haben. Continue reading