BVerfG greift Verteidigung politisch an – Kommt alle zur Kundgebung am Mo und Di

In einer Pressemitteilung vom 12.10.2017 erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass es der Verteidigung des 18jährigen inhaftierten Fabio für eine Verfassungsbeschwerde gegen die ihrer Meinung nach nicht gerechtfertigte Untersuchungshaft eine sogenannte „Missbrauchsgebühr“ von 600 € auferlege. Diese  Missbrauchsgebühr ergebe sich daraus, dass das BVerfG es nicht „hinnehmen“ müsse, an der „Erfüllung seiner Aufgaben durch erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden gehindert“ zu werden. 

Nachdem die Beschwerde der Verteidigung durch das Gericht bereits am 23. August 2017abgelehnt wurde, legt die 5 Tage vor Prozessbeginn erhobene Strafgebühr nahe, dass es sich um bewusste politische Stimmungmache gegen den Angeklagten und seine Verteidigung handelt.

Wir weisen diesen Angriff entschieden zurück. Kommt alle zu den Kundgebungen vor Prozessbeginn am Mo 16.10. und Di 17.10. jeweils um 8:30 Uhr am Amtsgericht Altona und beobachtet solidarisch den Prozess.

Freiheit für alle! United we Stand!

Konto des EA gekündigt: Die Postbank als williger Handlanger der Repressionsbehörden

Heute (13.10.) wurde bekannt, dass die Postbank nach #NoG20 dem EA Hamburg das Konto gekündigt hat. Der EA lässt sich davon nicht einschüchtern und hat folgende Erklärung veröffentlicht:

Das vom Ermittlungsausschuss Hamburg genutzte Konto bei der Postbank wurde von dieser mit einem Schreiben vom 04.08.2017 zum 13.10.2017 gekündigt. Einen Grund für die Kündigung dieses langjährig bestehenden Geschäftskontos nennt die Postbank nicht.
Für uns unvermittelt, da es nie zu Unregelmäßigkeiten kam, teilten sie wortkarg mit: „Sie führen ein Postbank Business Girokonto bei uns. Dieses kündigen wir zum 13.10.2017. Grundlage unserer Kündigung ist §19 Abs. 1 unserer AGB. Sie können diese Klausel auf der letzten Seite [Anmerkung: es gab nur eine Seite, der betreffende § stand auf der Rückseite] nachlesen.“
Auch auf freundliche Nachfrage, bezüglich möglicher nachvollziehbarer Beweggründe, zog sich die Postbank schlicht darauf zurück: „Mit der Eröffnung […] haben Sie die AGB der Deutschen Postbank AG anerkannt. Von diesem Kündigungsrecht haben wir Gebrauch gemacht und die Kündigungsfrist eingehalten. Zu einer Begründung unserer Entscheidung sind wir nicht verpflichtet. Wir halten an der Kündigung zum 13.10. 2017 fest“

Ob die Bank diese Idee aus eigener Motivation ausgebrütet hat oder auf deutliches Anraten der Repressionsbehörden eilfertig zur Tat geschritten ist wissen wir nicht.
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Freiheit für Fabio und die G20-Gefangenen!

United we stand – Kundgebungen und Prozessbegleitung nach dem G20-Gipfel

Montag 16.10. und Dienstag 17.10. | jeweils 8.30 Uhr Amtsgericht Hamburg-Altona (Max-Brauer-Allee 91)

Am 16.10. beginnt der Prozess gegen unseren italienischen Genossen Fabio, der seit dem G20-Gipfel in Untersuchungshaft sitzt. Gemeinsam mit der Kampagne #UnitedWeStand rufen wir an den Prozesstagen (16.10., 17.10., 7.11.) zu Kundgebungen vor dem Amtsgericht Hamburg-Altona auf. Wir wollen unsere Solidarität mit Fabio zeigen und ihm zurufen: Danke, dass du nach Hamburg gekommen bist, um mit uns gemeinsam gegen den Wahnsinn der Welt aufzustehen! Daran gibt es nichts zu bereuen. Sie haben dich eingesperrt und angeklagt, aber sie meinen uns alle!

​Das Verfahren gegen Fabio zeigt besonders deutlich, dass es bei den G20-Prozessen nicht um Gerechtigkeit, sondern um eine Abschreckungs- und Gesinnungsjustiz geht. Beim Haftprüfungstermin bescheinigte das Oberlandesgericht Hamburg dem 18-Jährigen in bestem Nazijargon »schädliche Neigungen« und »erhebliche Anlage- und Erziehungsmängel«. Festgenommen wurde Fabio am Morgen des 7. Juli am Rondenbarg, dem Ort wo maßlose Polizeigewalt die meisten schwerverletzten Aktivist_innen verursacht hat und von dem es ein Video gibt, dass die Darstellung der Polizei – wie an so vielen anderen Stellen auch – als ein Gemisch aus Übertreibungen, Lügen und Propaganda entlarvt.

Kommt am Montag, 16.10. und am Dienstag, 17.10. jeweils um 8.30 Uhr zum Amtsgericht Hamburg-Altona, Max-Brauer-Allee 91 und fordert mit uns gemeinsam den Freispruch und die sofortige Freilassung von Fabio und allen anderen G20-Gefangenen. Denn wir haben alle #schaedlicheNeigungen: Wir leisten Widerstand gegen die Welt der G20, gegen eine Welt der Ausbeutung, der Kriege, der Klimakatastrophe und der rassistischen Abschottung!

​​#FreeFabio

von: Interventionistische Linke – IL

In Hamburg gehen die Prozesse weiter – Solidemo in Flensburg

Während in Hamburg die G20-Prozesse weiter gehen (in dieser Woche gab es bereits eine Jugendstrafe von 1 Jahr 9 Monate auf Bewährung, ein Prozess Begann am Mittwoch und wird am 25.10. fortgesetzt und am heutigen Donnerstag, 12.10. wurde der Angeklagte in einem Fortsetzungsprozess zu 1 Jahr und 6 Monate ohne Bewährung verurteilt.) erreichen uns solidarische Grüße aus Flensburg!

Es fehlen die Gefangenen

Diese Überzeugung ist es, für die seit Monaten Menschen eingesperrt und schon zahlreiche beängstigend hoch verurteilt wurden. Von den 50 um und während des Gipfels verhafteten Menschen sitzen noch immer knapp 20 in Haft. Die Vorwürfe bewegen sich dabei zwischen dem Mitführen von Glasmurmeln bis zum Werfen von Steinen in Richtung vollgepanzerter Polizisten. Verletzte hat es dabei keine gegeben. Zum Vergleich: In Verfahren ohne politischen Kontext bekommen sogar Leute, die andere krankenhausreif geprügelt haben in der Regel Bewährungs- oder Geldstrafen.

Unsere Solidarität gilt den Eingesperrten. Wir haben euch nicht vergessen!

Den ganzen Text aus Flensburg findet ihr hier: https://de.indymedia.org/node/14312

Macht Soli-Aktionen und schickt uns einen Hinweis!

Solidarity with Riccardo and all Prisoners

In der Nähe von Gronau wurde ein Uranzug blockiert. Die Aktivist_innen grüßten dabei auch einen der G20-Gefangenen, dessen Prozess an diesem Tag war.

Wir haben eine Ankettaktion gegen einen Urantransport durchgeführt, am gleichen Tag als der Prozess von einem der G20-Gefangenen war. Deshalb haben wir ein Soli-Banner mitgenommen zur Aktion, bei der wir den Atomtransport für 17 Stunden aufhalten konnten. Für uns geht es dabei auch darum, unterschiedliche Aktionen gegen Staat und Kapital zusammen
zu denken, ähnlich wie beim G20-Gipfel in Hamburg.

Weitere Infos zur Gleisblockade findet ihr hier.

Ausführlicher Bericht zum 9. G20-Prozess am 26.9.2017

Der 9. Prozess gegen einen NoG20 Aktivisten wurde vor dem Amtsgericht Mitte geführt. Die Verhandlung fand jedoch im Sicherheitssaal des Landesgerichts statt. Besucher*innenraum und Verhandlungsbereich waren durch eine Glaswand getrennt, zudem fanden selektive Eingangskontrollen statt.

Die Anklage lautete auf schweren Landfriedensbruch, versuchte schwere Körperverletzung, Beisichführen und Verwenden gefährlicher Werkzeuge, sowie tätlicher Angriff und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Der Angeklagte soll fünf Steine und zwei Flaschen gegen einen Wasserwerfer sowie Personal der Beweis-und-Festnahme-Einheit 38 (BFE) geworfen haben. Betroffene konnten nicht ermittelt werden.

Der Prozess endete für den Angeklagten mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung. Zusätzlich hat der Angeklagte als Bewährungsauflage eine Geldstrafe von 1600 Euro in monatlichen Raten von 80 Euro an die Justizkasse zu entrichten und eine DNA-Abnahme durchführen zu lassen. Der freiwilligen Abgabe seiner DNA hatte er während des Prozesses nicht zugestimmt. Continue reading

(sehr) Ausführlicher Bericht vom 14. G20 Prozess am Mittwoch, 04.10.2017

Der 14. Prozess gegen einen italienischen NoG20-Aktivisten fand vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Altona statt und endete mit einem Urteil von 1 Jahr und 6 Monaten auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von 3 Jahren.
Des Weiteren sind 1000 Euro Geldstrafe zu zahlen. Dem Angeklagten wurde noch im Saal DNA entnommen.

Die Anklage lautete schwerer Landfriedensbruch (§125a),versuchte gefährliche Körperverletzung (§224) und tätlicher Angriff (§114) am Abend des 7. Juli. Konkret soll es sich um zwei Flaschenwürfe gegen Polizeibeamte gehandelt haben, die der Beschuldigte aus einer vermummten Menge heraus geworfen haben soll. Dabei sei eine 0,5 Liter Flasche am Helm eines Beamten zerschellt. Die andere, in der Größe nicht näher identifizierte Flasche, soll im Brustbereich eines weiteren Beamten abgeprallt sein. Einziger Zeuge der angeblichen Taten des Angeklagten ist der zivile Tatbeobachter (TABO) Jonas Goller, Angehöriger der 15. Polizeihundertschaft des USK Nürnberg (USK = Unterstützungskommando, Aufgaben wie BFE).
Im Rucksack des Angeklagten sollen sich eine Taucherbrille, eine Gasmaske, 2 Tücher und eine Wendejacke befunden haben.

Die Verteidigung (Eder/Beisenherz) erklärte, ihr Mandant wird keine Aussage zur Sache machen, aber zwei Erklärungen zu seiner beruflichen und familiären Situation sowie zu seiner politischen Tätigkeit verlesen. Continue reading

Ausführlicher Bericht vom 15. G20-Prozess am Donnerstag, den 5.10.2017

Der 15. G20-Prozess endete nach einer zweistündigen Hauptverhandlung mit einem Urteil von 1 Jahr und 9 Monaten auf 3 Jahre Bewährung. Zudem musste der Verurteilte eine DNA-Abnahme über sich ergehen lassen, was das Gericht in Hamburg bei den ganzen letzten Verfahren gefordert hatte.

Wider Erwarten wurde der Prozess recht schlank gehalten, d.h. keine ausführliche Beweisaufnahme mit Zeugenbefragung durchgeführt. Laut Anklageschrift soll der Angeklagte am Abend des 7.7. an der Roten Flora, einen Stein und eine Flasche Richtung Bereitschaftspolizei geworfen zu haben. Der Stein sei beim Aufprall zersplittert und Stücke hätten den Beamten Henneberg am Mittelfußknochen getroffen. Dieser will danach für 30 Minuten Schmerzen beim Laufen verspürt haben. Angeblich soll der Angeklagte auch noch einen anderen Beamten mit einer Flasche getroffen haben, der jedoch nicht auffindbar war. Die von der Staatsanwältin vorgetragene Anklage lautete dann Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen. Natürlich durfte auch der in den Prozessen obligatorische neue §114 in der Aufzählung der Anklagepunkte nicht fehlen.

Noch vor Beginn der eigentlichen Verhandlung schlug das Gericht einen Deal vor. Continue reading

15. & 16. G20-Prozess, Donnerstag 5.10.

Am Amtsgericht Altona startet der Tag wieder mit einer Kundgebung. Ihre Meinung zum Gericht hatten auch andere bekundet – der eintönige Eingangsbereich war mit Farbe verschönert.

Der 15. G20-Prozess war dann sehr kurz. Der Beschuldigte ließ sich auf einen Deal ein – Geständnis gegen Bewährung – und wurde so zu 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt. Zudem musste er seine DNA abnehmen lassen.

Auch der 16. G20-Prozess endete mit einer Strafe auf Bewährung: 1 Jahr und 5 Monate, sowie einer DNA-Abnahme.