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Afrikaner mit Luftgewehr angeschossen

Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde an das Justizministerium des Landes Thüringen, Dr. Hans-Joachim Jentsch, gegen den zuständigen Richter am Kreisgericht Weimar reagierte Oberbürgermeister Dr. Klaus Büttner auf die Freilassung der drei Jugendlichen im Alter von 18 bzw. 19 Jahren, die am Sonnabend, den 9. November, kurz nach 12 Uhr mittags einen 29-jährigen Mosambikaner mit einem Druckluftgewehr angeschossen hatten. Wenn es im Rechtsstaat möglich sei, gezielt auf Passanten zu schießen, ohne dass dies konsequente Strafverfolgung zur Folge hat, verliere der Rechtsstaat sein Vertrauen, er gebe sich selbst auf, begründete Dr Büttner seine Empörung über die zögerliche Haltung des in diesem Fall zuständigen Haftrichter. Angesprochen auf die Lage am vorangehenden Wochenende um den 9. November, bezeichnete Dr. Büttner die Arbeit der Polizeieinsatzleitung als angemessen, koordiniert und vertrauensbildend. Der OB hatte am Wochenende im ständigen Kontakt zur Einsatzleitung gestanden. Die drei Männer, die nach gesamtdeutschen Strafrecht als „Heranwachsende“ (18 bis 21) behandelt werden, hatten mehrmals von einem Fenster des Hauses Breitscheidstraße 2 mit einem Luftgewehr auf den Afrikaner geschossen, der am Bein und an der Schläfe getroffen wurde. Nur dem Glück ist es zuzuschreiben, das er nicht sein Augenlicht verloren hat, von noch schlimmeren Folgen ganz zu schweigen. Die Weimarer Polizei beschlagnahmte am letzten Wochenende vier Pistolen, ein Luftgewehr, Wurfsterne, Gummiknüppel und Totschläger. [..]

 

 

Quelle: TLZ vom 12.11.1991: „OB war tief betroffen“