Hausverbote für Sven D., Martin H., Matthias K., Michael O., Tilo B., Maik B., Jan S. und Michael B. „Nach aller Erfahrung kann nicht davon ausgegangen werden, dass Mitglieder der rechtsradikalen Szene die Gedenkstätte zum Zweck der historischen Information und Aufklärung besuchen wollen. Vor dem Hintergrund der von ihnen vertreten politischen und historischen Auffassung muss der von ihnen beabsichtigte „Besuch“ der Gedenkstätte vielmehr als Verletzung der Würde der hier gequälten und ermordeten gelten sowie als Affront gegen deren Angehörige.“
Quelle: Archiv der Gedenkstätte Buchenwald