Der Hitlergruß in der Gedenkstätte Buchenwald geschah am Mittwoch, bereits am Donnerstag waren die Täter nach einem beschleunigten Verfahren verurteilt. Mitarbeiter der Gedenkstätte wurden am 3. Februar aufmerksam, als eine Gruppe von zehn jungen Menschen aus Brandenburg die Gedenkstätte besuchte. Einer der Männer hob im Bereich des Krematoriums den rechen Arm zum Hitlergruß und ließ sich dabei fotografieren, ermittelte die Polizei. Die beiden Beschuldigten sind den Brandenburger Behörden nicht unbekannt: Wegen ähnlicher Delikte hatten sie es bereits mit der Polizei zu tun. Im Zusammenwirken von Polizei, Kripo, Staatsanwaltschaft und Amtsgericht kamen die zwei Männer nach einem beschleunigten Verfahren vor den Amtsrichter. Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, lautete die Anklage. Der Heranwachsende muss 300 Mark an die Gedenkstätte zahlen und wurde verwarnt, der erwachsene Mittäter wurde zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 50 Mark sowie zum Tragen der Gerichtskosten verurteilt.
Quelle: TLZ vom 5.2.1999: „Hitlergruß in Gedenkstätte“