Am Rande des Prozesses gegen den NPD-Aktivisten Martin R. kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Rechtsanwalt Stefan Böhmer und einem Kameramann von Salve TV. Der Journalist hatte beide Männer beim Verlassen des Gerichtsgebäudes gefilmt. Nach Angaben zweier Zeuge sagte Böhmer: „Ich könnte mein Recht auf Selbstschutz wahrnehmen und Ihnen die Kamera aus der Hand schlagen.“ Dazu kam es allerdings nicht. R. steht nach der mutmaßlichen Verbreitung eines Flugblattes im vergangenen Jahr wegen Volksverhetzung vor Gericht und ließ sich dabei von Anwalt Böhmer verteidigen. Die Staatsanwaltschaft wirft R. vor, im November 2006 in einem Flugblatt zum Volkstrauertag NS-Gräuel gebilligt, verherrlicht und rechtfertigt zu haben. Martin R. der im Internet noch als Mitglied des NPD Landesverbandes geführt wird und unter anderem wegen der Messerstiche gegen einen vietnamesischen Gemüsehändler im September 1997 vorbestraft ist, wollte sich vor Gericht nicht äußern. Weil ein wichtiger Zeuge krankheitsbedingt dem gestrigen Verhandlungstag nicht beiwohnen konnte, beraumte Richterin Ines Gloski für den Dezember einen weiteren Verhandlungstag ein. Als Anwalt des Holocaust-Leugner und Neonazis Gerhard Ittner geriet Böhmer 2005 wegen Volksverhetzung ins Visier der Justiz. Unter Berufung auf die „Nürnberger Nachrichten“ berichteten mehrere Internetportale, dass der Anwalt zu einer Geldstrafe über 2250 Euro (90 Tagessätze á 25 Euro) verurteilt worden war.
Quelle: TLZ vom 14.11.2007: „Rechtes Recht auf Selbstschutz“