[…]Während die 40 Sitzblockierer nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden und auch mit keinem Bußgeld zu rechnen hätten, liefen 17 Strafverfahren gegen Teilnehmer der Gegendemonstration: Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Verstöße gegen das Vermummungsverbot und Betäubungsmittelgesetz lauten die Vorwürfe.
Quelle: TLZ vom 8.4.2008: „Blockade mit Nachspiel“