Die NPD warb gestern für ihre demokratiefeindlichen Ziele und vor dem Jugendschöffengericht standen vier Heranwachsende, die ihre Gesinnung nicht verhehlten: Mit ihrem ausgeprägten Hass auf Ausländer dürften sie stramm rechts wählen. Der Freitag bot die gesamte Palette der braunen geistigen Brandstifter bis hin zu tumben Erfüllungsgehilfen auf der Straße, die selbst vor Gericht keine Reue zeigten. Richter Mathias Näser ging gestern mit seinem Urteil so weit, wie es das Jugendstrafrecht zuließ – Jugendarrest zwischen zwei und vier Wochen sowie eine Jugendstrafe von zehn Monaten, die drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Letztere galt dem Haupttäter Christopher W., Jahrgang 1992. Er sowie die drei anderen Angeklagten gehören jener Clique aus dem Landkreis an, die in wechselnder Besetzung Ausländer drangsalierte, Jugendliche verprügelte, Hakenkreuze sprühte und im Suff einfach nur Lust auf den Exzess hatte. Dass ist beim Blankenhainer W. derart ausgeprägt, das selbst Marlies Finger von der Jugendgerichthilfe des Landkreises keine günstige Prognose abgab. W. kompensiere das schulische und berufliche Versagen durch seine Ausfälle, um so Anerkennung zu erlangen. „Ich war mir selten so sicher, dass hier jemand auf der Anklagebank sitzt, der in den nächsten Monaten in Ichtershausen landet“, sagte Richter Näser deutlich. Kein Schulabschluss, keine Ausbildung, alkoholsüchtig, keine Besserung in Sicht. Dass einzige, was W. vor dem Gefängnis rettete, war, dass er nicht vorbestraft ist. Näser und die Schöffen sahen es als erwiesen an, dass das Quartett in unterschiedlicher Zusammensetzung im April 2008 in Bad Berka einen Jugendlichen zusammenschlug, der ein durchgestrichenes Hakenkreuz auf seiner Jacke trug. Im September erfolgte in Blankenhain eine weitere, schwere Körperverletzung, dann wurde eine dunkelhäutige Frau als „Drecksnegerin“ beschimpft, Ausländer-raus und Deutschland-den-Deutschen-Rufe machen das Bild ebenso komplett wie das Zerdeppern eines Blaulichts an einem Streifenwagen in der Allstedter Straße in Weimar. Lediglich Markus A., Jahrgang 1992, fiel aus dem Raster: Er wurde zwar der gefährlichen Körperverletzung für schuldig befunden und bekam dafür vier Wochen Arrest. A., dessen soziales Umfeld wesentlich intakter scheint, dürfte aber lediglich die falschen Freunde gefunden haben, weshalb ihm das Gericht für ein Jahr den Kontakt zu den Mitangeklagten untersagte. Zwei Heranwachsende müssen zudem an einer Projektwoche teilnehmen, die vom Jugendamt des Kreises in der Gedenkstätte Buchenwald durchgeführt wird. […]
Quelle: TLZ vom 16.5.2009: „Von Brandstiftern und Schlägern“