[…] Wolf bezeichnete die Entscheidung, die Kundgebung der Rechten mit mehr als 200 Teilnehmern aufzulösen, als folgerichtig. Obwohl der Anmelder dreimal aufgefordert worden sei, geeignete, also nicht vorbestrafte Ordner in ausreichender Zahl für die Kundgebung im westlichen Teil der Schopenhauerstraße zu stellen, konnte er diese Auflage der Versammlungsbehörde nicht erfüllen. […]
Quelle: TLZ vom 3.5.2012: „Stärkes Signal gegen Rechts erhofft“