Michael F. verurteilt

Am Jugendgericht in Weimar ist gestern Michel F. aus Tannroda wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu sieben Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Bewährungszeit: drei Jahre. Zudem bekommt er zwei Jahre lang einen Bewährungshelfer. F. muss jeden Wohnsitzwechsel unverzüglich dem Gericht mitteilen, sich binnen drei Monaten schriftlich bei seinem Opfer entschuldigen und im gleichen Zeitraum 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der mitangeklagte Vater von Michel F. wurde wegen Beihilfe zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt. Damit blieb das Jugendgericht unter den Forderungen der Staatsanwältin und der Nebenklägerin, aber über dem Freispruch, den der Verteidiger von Paul F. gefordert hatte. Die Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig. Für Jugendrichter Karl Götz war der Angeklagte Michel F. kein Unbekannter. Das bezog sich nicht zuerst auf F. als Anmelder von Neonazi-Aufmärschen in Weimar und im Weimarer Land. Vielmehr kannte er ihn als Jugendlichen, bei dem Einzug in den Jugendarrest seine Wirkung verfehlte. F. hat an einem Abend im Oktober 2012 an der Ilmbrücke in Tannroda einem damals 13-jährigen den Weg versperrt. Für das Gericht hat die Beweisaufnahme durch Aussagen des Opfers und zweier damals abseits stehenden Begleiter ergeben, dass F. mit der Ansage „Taschenkontrolle“ in das Sweatshirt des Opfers fasste. Hier vermutete er Aufkleber seiner kruden Gesinnung, die der Junge entfernt haben sollte. Als F. unter dem Pulli nichts fand, trat er ihm in den Bauch. Der inzwischen ebenfalls an der Ilmbrücke angekommene Vater des Angeklagten griff nach dem 13-jährigen, um ihn an der Flucht zu hindern. Damit machte er sich der Beihilfe schuldig. Als nicht erwiesen sah es der Richter dagegen an, ob auch Vater Paul F. in Verletzungsabsicht handelte. Dann wäre dessen Strafe höher ausgefallen. Eltern, Freunde, Nachbarn, Mitglieder des Bürgerbündnisses gegen Rechtextremismus und der Ortsteilbürgermeister sowie verfolgten den Prozess im kleinen Saal 26. Mehrfach mussten hier Stühle nachgeordert werden. Zwei Polizeibeamte saßen vorsorglich bereit. Mitarbeiter der Opferhilfe Ezra standen jugendlichen Zeugen bei.

 

Quelle: TLZ vom 10.7.2014: „Freiheitsstrafe für Michel F.“