Rudolf-Heß-Zitat im Gedenkstättengästebuch

Eintrag eines Ausspruchs des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß in das Gästebuch der KZ-Ausstellung durch vier Jugendliche aus Leipzig und Erfurt, mit dem Zusatz versehen „Auch wir vergessen nichts“. Dem Eintrag werden die Unterschriften angefügt. Erstattung einer Anzeige durch die Gedenkstätte. Freispruch der Beteiligten in erster gerichtlicher Instanz mit der Begründung, die Angeklagten hätten „keine eigene Wertung geäußert“. Berufung der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch. In zweiter Instanz Verurteilung der Angeklagten wegen Volksverhetzung und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Frei von ihnen werden zu 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt, der vierte erhält eine Jugendstrafe von drei Jahren und zwei Monaten unter Einbeziehung von Verurteilung aus früheren Straftaten.

 

Quelle: Wolfgang Röll „Übergriffe und Vorfälle mit rechtsradikalem Hintergrund in der Gedenkstätte Buchenwald seit 1991“