Freie Kräfte Görlitz gedenken dem Bruchpiloten Rudolf Heß

Am 17. August sollte es sein, das große bundesweite Gedenken an den Suicide-Nazi Rudolf Heß. Es fand zumindest in Görlitz nicht wirklich so statt, wie die Nazis sich das vermutlich vorgestellt hatten. Doch der Reihe nach. Das einzig wirklich wichtige, was man über den Tod von Rudolf Heß wissen muß: Er brauchte mindestens drei Anläufe um seinen Selbstmord tatsächlich zu „vollenden“. Letztendlich war er am 17. August 1987 dann erfolgreich. Und weil den Nazis das nicht gefällt, dachten sie sich (wie so häufig) eine Verschwörungstheorie aus. Wen die ganze Geschichte um den Stellvertreter Adolf Hitlers und auch die Naziverschwörungstheorien interessiert, der kann sich mal bei wikipedia belesen.

Für uns als Antifaschist_innen ist die zentrale Frage in diesem Zusammenhang: Warum sollte man Rudolf Heß gedenken? Er hat die Ermordung von Millionen Menschen befürwortet und forciert und ist mit Sicherheit niemand, dem man eine Träne nachweinen muß. Das Gedenken an ihn dient keinem anderen Zweck, als die Zeit des Nationalsozialismus zu verherrlichen. Doch an der industriellen Ermordung von Millionen Menschen und der Verantwortung für den Ausbruch des zweiten Weltkrieges gibt es nichts mehr zu beschönigen oder zu relativieren. Insofern stand für Görlitzer Antifaschist_innen außer Frage, dass dem Gedenken an Rudolf Heß etwas entgegen gesetzt werden mußte. Doch dies war nur punktuell nötig.

Die von den Nazis aufgestellte Gedenkpappe in der Görlitzer Frauenkirche wurde von engagierten Passanten entfernt und auch sonst waren wohl viele BürgerInnen in der Stadt keine Freunde von Rudolf Heß. Die Nazipropaganda war überall recht schnell wieder verschwunden. Ähnlich war es auch mit ein paar in die Theaterpassage geworfenen Papierschnipseln, auf denen die Nazis ihre Verschwörungstheorie verbreiteten. Die Ladenbesitzer hatten wohl wenig Verständnis für den braunen Papiermüll vor ihren Schaufenstern.

Blieb noch der angekündigte „Hessmob“ übrig. Er sollte um 19.30 Uhr auf dem Untermark vor dem Rathaus beginnen und um 19.35 Uhr wieder vorbei sein. In diesen fünf Minuten wollten die Nazis dann die letzten Sätze, die Rudolf Heß beim Nürnberger Prozess sagte, nachsprechen.

Am Ort des Geschehens fanden sich dann auch schon um 19.15 Uhr ca. 80 Personen ein. Darunter ca. 15 Polizist_innen. Nazis waren zu diesem Zeitpunkt noch keine zu sehen. Viele sollten es auch nicht werden. Vier junge braune Kameraden wollten zwar auf den Untermarkt, ergriffen jedoch schlagartig die Flucht und rannten davon, als sie feststellen mußten, dass das Empfangskomitee vor dem Rathaus ihnen nicht wohlgesonnen war. Die Naziclique um Thomas W. und Sebastian U., (sie nennen sich gerne „Freie Kräfte Görlitz“) erschien gar nicht erst. Nach ein paar gerufenen Antifa – Parolen beschlossen alle anwesenden Personen, gleich zu einem Feierabendgetränk in die Kneipen am Untermarkt oder noch ein Eis essen zu gehen. Ein schöner Abschluß für die Mobilisierung gegen den „Hessmob“.

Woran es lag, dass der angekündigte „Hessmob“ nicht statt fand weiß wohl niemand, außer den Nazis selber. Vermutlich haben sie an Gewalttaten und Sachbeschädigungen einfach mehr Freude. Damit haben sie auch weit mehr Erfahrung, als mit Flashmobs.

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Zwiespältiges Engagement gegen Rechts

Kommunalpolitiker_innen der Stadt Görlitz erkennen zunehmend, dass die NPD mit ihrer volksverhetzenden Propaganda-Show das Konzept einer grenzüberschreitenden, weltoffenen Kulturstadt torpedieren will. Deshalb regt sich auch zu Recht zunehmend Widerstand gegen die rassistische und antisemitische Partei und ihre Vertreter_innen in den Parlamenten. Ob die gedruckten Plakate „Görlitz sagt NEIN! Zur NPD“ am eigentlichen Problem etwas ändern, darf aber bezweifelt werden. Denn das Problem ist nicht die NPD, das Problem sind rassistische, chauvinistische und antisemitische Einstellungen in der ostsächsischen Bevölkerung. Schließlich vertreten nach der aktuellen Studie „Vom Rand zur Mitte“ der Friedrich-Ebert-Stiftung auch Wähler_innen demokratischer Parteien Einstellungen, die man sonst eher bei der NPD vermuten würde.

Aber immerhin tut sich was, auch wenn die Plakataktion irgendwie sehr hilflos und harmlos wirkt. Aber immer mehr Menschen in Görlitz erkennen, dass mit Ignorieren und Wegschauen das Problem „Rechtsextremismus“ nicht kleiner wird. Vor diesem Hintergrund ist das Engagement gegen die NPD natürlich erst einmal positiv zu bewerten. Hoffentlich ist es erst der Anfang.

Daß die Stadt Görlitz gleichzeitig zu ihrem Engagement gegen Rechts aber auch einschlägig vorbestrafte und überregional bekannte und aktive Neonazis bezahlt, mutet da dann schon ein wenig grotesk an. Zumal dies im Zusammenhang mit dem Straßentheaterfestival „Via Thea“ stattfindet, was durchaus zu Recht den Ruf hat etwas internationales Flair in die Stadt zu bringen.

Bereits letztes Jahr stand mit M. Nicklich ein vorbestraftes und nach wie vor aktives Gründungsmitglied der Neonazi – Kameradschaft Oberlausitz aus Seifhennersdorf im Dienst der Schneider Security, welche auf dem Via Thea dafür sorgen soll, dass alles mit rechten Dingen abläuft. Dieses Jahr durfte dann mit dem Löbauer Naziladenbesitzer S. Krieg wieder ein wahrhaftiges Schwergewicht der ostsächsischen rechten Szene für die Stadt Görlitz das Via Thea bewachen. Angestellt wieder von Schneider Security. Dass S. Krieg gerne mal zuschlägt ist spätestens seit einem Übergriff auf eine junge Frau beim Löbauer Stadtfest vor zehn Jahren bekannt. Die Betroffene hatte damals Schädel – und Gesichtsfrakturen und musste längere Zeit im Krankenhaus bleiben. Bis heute beweist S. Krieg immer wieder, dass er zu Gewalt neigt. Aber als Securitydienst – Mitarbeiter schlägt er mittlerweile eben „legal“ zu. Schneider Security ist schon seit einigen Jahren
dafür bekannt gerne auch bekannte Nazischläger_innen einzustellen. In diesem Zusammenhang stehen andere ostsächsische Security – Unternehmen aber Schneider nicht viel nach.

Die Veranstalter und Geldgeber des Via Thea werden sich in Zukunft auch wohl leider damit beschäftigen müssen, wie sie dafür sorgen, dass verurteilte und nach wie vor aktive Nazischläger aus der Region nicht wieder Gelegenheit bekommen, sich mit städtischen Geldern einzudecken. Sonst sind Aktivitäten, wie die Plakataktion für die Stadt Görlitz nichts weiter als Lippenbekenntnisse.

DEM BRAUNEN MOB ENTGEGEN!

Am 17.August 2009 jährt sich wiedereinmal der Todestag des Hitlerstellvertreters Rudolf Heß.
Heß wurde nach dem 2.Weltkrieg während der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse als Hauptkriegsverbrecher schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt. 1987 brachte sich Heß selbst ums Leben.
Der Tod im Gefängnis und die Tatsache, dass Heß nie seine Meinung zum Nationalsozialismus änderte, machte ihn zum Märtyrer für die deutsche und internationale Neonaziszene. Außerdem wird der aussichtslose Versuch von Heß durch einen Flug nach England 1941 einen Teilfrieden mit Großbritannien zu verhandeln (und damit einen aussichtslosen Zweifrontenkrieges zu beenden dessen Folge die Niederlage des NS-Regimes war), genutzt um ihn zu einem Friedensaktivisten zu verklären. Dies dient den Nazis dazu einen positiven Bezug auf den Nationalsozialismus und seine Hauptfiguren zu erzeugen, der als solcher revanchistisch ist und die Verbrechen des NS-Regimes verhüllen oder verharmlosen soll. Dies geht bis zur Rechtfertigung oder Leugnung des Holocausts.
Neonazis veranstalteten in den Neunzigern und um die Jahrtausendwende in Wunsiedel, wo Heß begraben wurde, Gedenkmärsche mit bis zu 5000 Teilnehmern, welche mittlerweile verboten sind. Als Folge dessen gibt es in den letzten Jahren Aktivitäten der Nazis in anderen Städten, die aus unangemeldeten Demonstrationen, Plakatieren und anderen Propagandaaktionen bestehen. Dieses Jahr mobilisieren Neonazis bundesweit zu einem Flashmob.
Auch in Görlitz und Umgebung(Liste siehe unten) werden Nazis an dieser Aktion teilnehmen.
Wie auf der rechten Organisationsseite zu lesen ist, soll sich der braune Mob pünktlich um 19.30 Uhr bis 19.35 Uhr auf dem Untermarkt vor dem Rathaus treffen, wobei zu vermuten ist, dass die Nazis bei Polizeipräsenz oder ähnlichem auf andere öffentliche Plätze zurückgreifen bzw. es sich um bewusste Falschangaben handelt.
Wir rufen dazu auf sich dem braunen Mob entschlossen entgegenzustellen und jegliche Aktivitäten der Nazis zu verhindern.

Görlitz – Untermarkt
Hoyerswerda – Lausitzcenter
Niesky – Zinsendorfer Platz
Ostritz – Marktplatz
Zittau – Kaufland Ost

Zeit: immer 19.30 Uhr

– laufende Infos zu Görlitz unter: http://afagoerlitz.blogsport.de
– Infos zu Heß und Wunsiedel: http://www.antifa-freiburg.de/wunsiedel

H.A.N.S. ist frei!

Prozessbericht 29.07.2009 Jan

Vorausgegangen war dieser Berufungsverhandlung ein Schnellverfahren am 06.04.2009 in dem er mit einer 6 monatige Haftstrafe sowie 3 jährigem Einreiseverbot für Frankreich verurteilt wurde.

Der Prozeß fand in 2. Instanz am Cours d‘appel de Colmar, am 29.07.2009 statt.

Die Anklage lautete:

Tragen einer Waffe 6. Grades (Eisenstange), T-Shirt „anarchistes, black bloc“

Richter: verliest die Anklageschrift

Im Zuge des (Anti-) NATO-Gipfel am 02.04.09 in Strasbourg wird der Angeklagte beschuldigt sich mit einer Eisenstange, was einer Bewaffnung 6. Grades entspricht und einem schwarzen T-Shirt, in einer unerlaubten Gruppierung in einem Waldstück bewegt zu haben.
Neben dem Polizeiaufgebot waren ebenfalls Helikopter und Kameras im Einsatz. Diese haben Aufzeichnungen und Fotos der Situation am 02.04.09 18h an der Ecke Rue de la Couronne (?)/ Rue de la Chapelle gemacht. Dort fand eine nicht genehmigte Demonstration statt.
17 Leute wurden zu diesem Zeitpunkt (gegen 18h) zusammen mit dem Angeklagten festgenommen, der Angeklagte fand sich auf dem Boden liegend wieder.

Es gibt keine Kamera die eine Beteiligung des Angeklagten an einer gewaltvollen Handlung aufgezeichnet hat.

Richter2:

Vom zweiten Richter wurde der Angeklagte bezüglich seiner persönlichen Situation befragt. Vor allem relevant waren Aussagen zu seinem bisherigen Werdegang und seinen polizeilichen Registrierungen. Der Angeklagte sagte aus, keine Eintragungen im Strafregister zu haben. Der Richter sagte daraufhin, dass er dies bezweifle, der Angeklagte könne ja viel erzählen.
Jan sagte zum Anklagepunkt der Bewaffnung, dass er die Eisenstange lediglich mitgenommen habe, um sein Zelt zu reparieren, da dieses kaputt gewesen sei. Da er sich in Strasbourg nicht ausgekannt habe, sei er Leuten hinterher gegangen, die vermutlich auch zurück in das Camp wollten. So sei in die Situation im Wald geraten, bei der er festgenommen wurde.
Auf Nachfrage des Richters warum Jan bei der Polizei keine Aussagen gemacht hätte, antwortete Jan, dass dies in Deutschland so üblich wäre.

Staatsanwalt:

Betreffend dem Angeklagten T. gab der Staatsanwalt zu verstehen, dass dieser sich in einer illegalen Zusammenrottung mit anderen Menschen befunden hätte. Er betonte, dass in einer Demokratie das Demonstrieren legal wäre, da die Demonstrationsordung Regeln vorgibt, denen man zu gehorchen habe und dies daher keine illegale Sache sei.
Illegal ist es aber, an einer nicht genehmigten Zusammenrottung teilzunehmen und sich in dieser mit einer Eisenstange aufzuhalten, da die Eisenstange dazu benutzt werden könne Menschen zu bedrohen, zu verletzten oder sogar umzubringen!
Der Polizist, der zum Zeitpunkt der einzige Zeuge war, hatte ausgesagt, dass der Angeklagte zum Festnahme Zeitpunkt ein schwarzes T-Shirt dabei hatte auf dem Anarchie, Rebellion und Gewaltverherrlichung propagiert wurde.
Die Zeugenaussage des Polizisten erachtete er als glaubwürdig, da dieser den französischen Staat repräsentiere und seine Arbeit mache.
Niemand hätte zwar gesehen, wie der Angeklagte etwas kaputt gemacht habe, aber als Beweis für seine Handlung reiche die Eisenstange die er bei sich trug.
„Unglücklicherweise“, sei die Eisenstange NUR als Waffe der 6. Kategorie eingeordnet worden.
Im Gegensatz zur Aussage des Polizisten stehe die Aussage des Angeklagten, der sich in einer Zusammenrottung mit mehreren Menschen befunden hätte, eine Eisenstange bei sich trug, sowie ein gewaltverherrlichendes T-Shirt.
Wer ein T-Shirt mit einer eindeutigen Positionierung zu einem politischen Lager trägt, der müsse zumindest mit diesem Lager sympathisieren!
Laut der vorliegenden Akte gäbe es keinen Zweifel an der Schuldigkeit des Angeklagten und die bereits erhobene Haftstrafe von 6 Monaten und das 3 jährige Einreiseverbot seien für ihn angebracht.
Außerdem habe der Angeklagte sowieso schon ein bisschen mehr als die Hälfte abgesessen.
Der Staatsanwalt hält an dieser Strafe fest.

Verteidigerin Mengus:

Geht detailliert auf die Situation in Strasbourg (Helikopter, massive Polizeipräsenz,…) über das gesamte Wochenende ein. Die ganze Stadt habe sich im Ausnahmezustand befunden.
Der Angeklagte sei am 1. April nach Strasbourg gereist um sich auf dem Protestcamp niederzulassen. Er habe weder die örtlichen Gegebenheiten gekannt, noch die französische Sprache gesprochen, um sich in irgendeiner Form verständigen zu können.
Parallel zum Gipfel in Strasbourg habe der G20 Gipfel stattgefunden, bei dem ein Mensch ums Leben gekommen sei. Die Situation sei danach nicht nur in London, sondern auch in Strasbourg angespannt gewesen.
Permanentes Polizeiaufgebot und Helikoptereinsätze hätten dazu geführt, dass Menschen in Panik geraten seien. Viele hätten Angst vor den Tränengasgranaten der Polizei gehabt.
Auf Grund der Zustände wäre die Situation eingetreten, in der sich der Angeklagte wieder gefunden habe.
Die Gruppe die im Wald festgenommen wurde, hätte keinerlei Latten oder ähnliches dabei gehabt im Gegensatz zu organisierten Gruppen.
Sie kritisierte die extreme Gewalt von Seiten der Polizei und sprach von einer repressiven und Exempel statuierenden Justiz.
Vom Angeklagten wäre in keiner Form irgendeine physische Gewalt ausgegangen.
Überall wären Kameras gewesen, dennoch gäbe es keinerlei Anhaltspunkte für eine Gewaltanwendung des Angeklagten.
Natürlich könnten Eisenstangen töten, aber im Falle des Angeklagten sei man in diesem Punkt, einer völlig falschen Einschätzung unterlegen, da dieser die Eisenstange nur aufgesammelt habe, um sein Zelt befestigen zu können.
6 Monate Haftstrafe wären in diesem Fall völlig unangebracht
Die Anwältin kritisierte die Haftzeit und den erlebten Krankenhausaufenthalt des Angeklagten als Rechtsverletzung. Der Angeklagte habe sich nach seiner Blinddarm OP in einem Krankenzimmer wieder gefunden, welches kein Fenster gehabt hatte und 24h beleuchtet gewesen sei. Ihm sei weder Buch, Stift noch Papier gereicht worden, so dass ihm nur die Möglichkeit geblieben wäre an die Decke zu starren.
Der Angeklagte sei Freizusprechen, da ihn keinerlei Schuld träfe.

Verteidiger Lederle:

Er sagte, er wäre als junger Mensch auch auf Demos gegangen. Er ging wiederholend auf den Ausnahmezustand in Strasbourg, zum NATO-Gipfel ein und betonte die Friedfertigkeit seines Mandanten. Er verlas eine Zeugenaussage die die Friedfertigkeit seines Mandanten belegen sollte und wies noch einmal darauf hin, dass die Nichtaussagen des Angeklagten beim Polizeiverhör der deutschen üblichen Praxis geschuldet sei, bei der nichts ohne Anwesenheit eines Anwaltes ausgesagt werden würde.

Urteil: FREISPRUCH

Yeahhaaaaaa!