Die in Dresden auch 2013 massenhaft angewandte Funkzellenabfrage war rechtswidrig. Dass dies eine Auswirkung auf polizeiliches Handeln in Sachsen haben wird, darf allerdings bezweifelt werden. Wahrscheinlicher ist, dass Polizei und Verfassungsschutz in Sachsen auch weiterhin ihr ganz eigenes Ding machen ohne Rücksicht auf Gesetze oder Menschenrechte zu nehmen. Auch ob das Löschen der Daten jemals wirklich stattfinden wird, steht wohl in den Sternen.
Artikel der Sächsischen Zeitung:
Dienstag, 23.04.2013
Funkzellenabfrage war rechtswidrig
Späte Genugtuung: Nach nunmehr zwei Jahren steht fest, dass in Sachsen zu Unrecht massenhaft Daten erhoben wurden. Nun muss gelöscht werden.
Dresden. Das von der Polizei veranlasste Sammeln tausender Handydaten am Rande der Proteste gegen den Neonazi-Aufmarsch am 19. Februar 2011 in der Dresdner Südvorstadt war rechtswidrig. Das geht aus einem Beschluss des Landgerichtes Dresden hervor, der dem Linke-Abgeordneten Falk Neubert am Dienstag zugegangen ist. Laut Landgericht müssen die auf Anordnung des Dresdner Amtsgerichtes erhobenen Daten gelöscht werden. Die Entscheidung ist endgültig, sie kann nicht mehr angefochten werden (Aktenzeichen 15 Qs 34/12). „Die Entscheidung des Landgerichtes erfüllt uns mit großer Freude, weil sie unsere Auffassung vom Schutz der Demonstrationsfreiheit bestätigt“, erklärte Neubert.
Continue reading Sächsische Demokratie – das nächste Kapitel