La Notte – Prozess zu Ende gegangen.

Am Montag, den 16.01.2012 ging der sogenannte „La – Notte – Prozess“ zu Ende. Angeklagt waren mit Sebastian Schramm (Bei www.snapscouts.de lange Zeit als „burschti88“ unterwegs) und Toni Herbrig auch zwei Görlitzer Neonazis. Die Tat in der Bar „La Notte“ hatte jedoch keinen politischen Hintergrund. Ein Angriff mit politischem Hintergrund, der ursprünglich noch in dem Prozess mit verhandelt werden sollte, wurde ausgeklammert und wird neu verhandelt. Grund war vermutlich, dass Toni Herbrig seine Freunde und Neonazi – Kameraden Marcel und Manuel Kalipäus mit belastete und jetzt diese mit angeklagt werden.

Während Sebastian Schramm bisher weniger als Aktivist der organisierten Neonazi-Szene in Görlitz bekannt war und eher dem sympathisierenden Umfeld und der Hooligan – Szene zugerechnet wurde, hatte er mit Rechtsanwalt Thomas (im Gegensatz zu Toni Herbrig, der einen Pflichtverteidiger hatte) aus Leipzig einen Szene – Anwalt an der Seite, der u.a. auch schon den Dresdner Neonazi – Aktivist und Hooligan Stanley Nähse erfolglos verteidigt hatte (http://www.addn.me/nazis/7-jahre-und-10-monate-wegen-brandanschlag-auf-die-rm16/).

Das schrieb die Sächsische Zeitung:

Dienstag, 17. Januar 2012
(Sächsische Zeitung)

Geringe Haftstrafen im La-Notte-Prozess
Von Frank Thümmler
Das Görlitzer Landgericht folgt in allen Punkten der Anklage. Doch Zweifel an der Schuld der Angeklagten bleiben.
Gestern ist der Prozess um die Schlägerei in der Görlitzer Tanzbar La Notte mit der Urteilsverkündigung zu Ende gegangen. Richter Leopold von Stolberg verurteilte Patrick M. zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis. Er soll den Opfern die schwersten Verletzungen direkt zugefügt haben. Mittäter Sebastian S. wurde mit einem Jahr und drei Monaten bestraft, die zur Bewährung ausgesetzt werden. Der zweite Mittäter Toni H. erhielt ein Jahr und vier Monate auf Bewährung nach dem Jugendstrafrecht.

Richter: Zeuge bestätigt

die Schlägerei in „La Notte“

Das Gericht hatte letztlich keine Zweifel am Tathergang. Richter von Stolberg stützte sich in seiner Urteilsbegründung im wesentlichen auf die Aussage eines Zeugen. Den drei Angeklagten war vorgeworfen worden, in den frühen Morgenstunden des 23. Oktober 2010 ein Opfer zu zweit festgehalten zu haben, während der Dritte Fußtritte in dessen Gesicht ausgeführt haben soll. Das Opfer zog sich einen doppelten Kieferbruch zu. Zuvor soll der Hauptangeklagte Patrick M. eine andere Person mit einem Bierglas in das Gesicht geschlagen haben. Darüber hinaus waren noch weitere „kleinere Körperverletzungen“ der beiden „Festhalter“ angeklagt. Die Strafen sind angesichts der Brutalität der Tatvorwürfe erstaunlich gering. Schließlich lautete der erste Haftbefehl noch auf versuchten Mord und haben Sebastian S. und Toni H. zehn Monate in Untersuchungshaft gesessen – mehr als die Hälfte der jetzt ausgesprochenen Strafe. Die Strafe ist auch gegenüber der Forderung von Staatsanwalt Jürgen Ebert eher gering. Der hatte immerhin sechs Jahre Freiheitsentzug für Patrick M., vier Jahre für Sebastian S. und zwei Jahre auf Bewährung für Toni H. gefordert.

Verteidigung: Vorwürfesind zweifelhaft

Aus Sicht der Verteidiger sind die Strafen andererseits viel zu hoch. Sie halten die Geschichte mit dem Fußtritt in der Tanzbar für mindestens unwahrscheinlich und plädierten deshalb auf Freispruch für ihre Mandanten. So zählt Rechtsanwalt Florian Berthold, der den Hauptangeklagten Patrick M. verteidigte, Gründe auf, die ihn an der Version der Staatsanwaltschaft zweifeln lassen: „Das Opfer selbst, das angibt keine Gedächtnislücken zu haben, redet zunächst nicht von Fußtritten sondern von Faustschlägen. Gegenüber der Polizei und den Ärzten. Erst drei Wochen nach dem Geschehen, nach einem gemeinsam mit anderen Beteiligten erstellten Gedächtnisprotokoll, ist das anders.“ Zudem habe der Rechtsmediziner gesagt, dass es bei einem Fußtritt Abdrücke im Gesicht hätte geben müssen. Die aber wären dokumentiert worden. Außerdem seien alle Schuhe konfisziert worden, ohne Spuren zu finden. Es gäbe massenhaft sich widersprechende Zeugenaussagen. Und nicht zuletzt habe das Opfer, das seinen Mandanten ursprünglich angegriffen hatte, eine geraume Zeit nach dem Geschehen in der Toilette der Tanzbar auf einer weiteren Schlägerei auf der Berliner Straße bestanden. „Wir konnten im Verfahren zwar nicht genau klären, ob sich das Opfer den doppelten Kieferbruch auf der Toilette oder später auf der Straße zugezogen hat, aber dass sich jemand mit so einer Verletzung noch einmal schlagen will, spricht gegen jede Lebenserfahrung“, sagt Berthold. Diese zweite Schlägerei auf der Straße war nicht angeklagt.

Revision: Noch ist offen, ob die Verteidigung diesen Weg geht

Ob die Verurteilten in Revision gehen, stand gestern noch nicht fest. Sollten sie es tun, wird das Urteil allerdings nicht inhaltlich auf Vollständigkeit und Belastbarkeit der Beweise geprüft, sondern nur auf „handwerkliche Fehler“ des Gerichts.