UPDATE(23.01): LKA erläßt Verfügung zur Sperrung von www.dresden-nazifrei.de

Dem Provider der Internetseite Dresden-Nazifrei.de wurde heute vom LKA Sachsen eine Verfügung zugestellt. In dieser wird die Abschaltung der besagten Seite gefordert. Kommt der Provider der Aufforderung nicht nach, ist mit einer einstweiligen Verfügung zu rechnen. Übereinstimmend mit der Argumentation die seitens der Staatsanwaltschaft Dresdens bereits zu Wochenanfang im Rahmen der Razzien vertreten wurde hieß es, mittels der Homepage würde zu Straftaten aufgerufen. In allen Fällen geht es der Staatsanwaltschaft darum, den Aufruf zu Massenblockaden wahlweise als kriminelle oder extremistische Handlung zu diffamieren. Die Regierung- fraktionen des sächsischen Landtages lassen zwar jegliche juristische Präzission missen beim stricken des neuen Versammlunggesetzes mit heißer Nadel, das stört den ermittelnden Staatsanwalt Avenarius aber offenbar wenig. Er bleibt starr auf der Dresdner Totalitarismus Schiene: Extremist ist Extremist.
Wir verurteilen die Kriminalisierung der antifaschistischen Bündnisarbeit.| Herausgabe der beschlagnahmten Gegenstände, sofort!| Nie wieder Faschismus, nie wieder Krieg | Entschlossen entgegentreten | Gemeinsam blockieren
No pasaran! Sie werden nicht durchkommen – Jetzt erst recht!
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Ak-Antifa-Dresden:
Heute gegen 14:00 Uhr kamen Beamte des Landeskriminalamt Sachsen und der Dresdner Staatsanwaltschaft in die Wahlfabrik der Linken in Dresden. Beschlagnahmt wurden im wesentlichen Rechner und mehrere Tausend Plakate der Bündnisse „Nazifrei – Dresden stellt sich quer“ und „No pasaran“. Außerdem wurde in Berlin der Laden „redstuff“ durchsucht und dort ebenfalls Plakate beschlagnahmt.
Begründung ist ein angeblich strafbarer Aufruf nach §111 StGB zur Sprengung einer Versammlung. Dazu will man den Urheber des Aufrufs vom Bündnis „Nazifrei – Dresden stellt sich quer“ und der Plakate des Bündnisses ermitteln. Es ist mit weiteren Maßnahmen zu rechnen. Von Seiten der Polizei wurde gegenüber von Mitarbeitern der Wahlfabrik angekündigt, zu kontrollieren, ob dort wieder Plakate auftauchen.
Trotz der Behauptung der Dresdner Sicherheitsbehörden sind Aufrufe zu friedlichen Sitzblockaden nicht strafbar nach §111 StGB. Dazu gibt es inzwischen eine eindeutige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Verurteilungen sind demzufolge nicht zu erwarten.
Die aktuellen Ermittlungen dienen vermutlich vor allem der Einschüchterung und zur weiteren Diffamierung der geplanten Blockaden. Auf der einen Seite die „gute, friedliche“ Menschenkette der Oberbürgermeisterin und auf der anderen Seite die „bösen, unfriedlichen“ Sitzblockierer. Es liegt jetzt an uns allen, dafür zu sorgen, dass diese Strategie nicht aufgeht!
Blockieren ist unser Recht!
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